- BenutzernameMadame Etoile
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3a Vorsorge bei einer Versicherung, 1995 abgeschlossen, Laufzeit 32 Jahre, bis 2027.
65. Geburtstag des Versicherungsnehmers ist Dezember 2026.
Der Berater hat damals erzählt, dass die Versicherung im Jahr der AHV-Berechtigung ausbezahlt werden müsse, wenn man nicht weiterhin erwerbstätig ist. Zudem wäre es steuerlich optimiert, weil es nicht mit einem möglichen PK-Barbezug zusammenfalle.
1. Hier die Frage: Ist es rechtens, wenn die Police bei Ablauf im 2027 ausgezahlt wird, auch wenn man in Frühpension ist?
Nun denken wir über die vorzeitige Pension im Jahr 2022 nach. Rückkaufwert würde grossen Verlust bedeuten. Deshalb ziehen wir eine Sistierung in Erwägung, (weiterhin einzahlen darf man ja nicht).
2. Nun die Frage, was bedeutet dies für den Versicherungsschutz vom Todesfallkapital. Wird bei einem Todesfall des Versicherungsnehmers das TFK auch bei einer sistierten Säule 3a ausbezahlt.
3. Wir haben auch noch eine Zusatzversicherung mit doppeltem Todesfallkapital. Könnte man diese weiter laufen lassen? Oder besteht gar kein Todesfallkapital, dann wäre ein Rückkauf eventuell doch die besser Lösung.