Guten Tag
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Policen bei der gleichen oder weiteren Versicherern abzuschliessen.
Allerdings müssen Sie Policen bei anderen Versicherungen häufig beim Antrag angeben. Die Versicherung Zurich teil zum Beispiel mit:
Die Anzahl Risikolebensversicherungen bei Zurich ist nicht beschränkt. Zurich summiert aber allfällige Todesfalldeckungen aus verschiedenen Verträgen. Unsere Antragsfragen und Prüfungen basieren auf der kumulierten Versicherungssumme. Hat ein Antragsteller eine Todesfallversicherung bei einem anderen Versicherer beantragt und wurde der Antrag abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen, so muss dies gegenüber Zurich deklariert werden. Zurich behält sich zudem das Recht auf Rückweisung des Antrags vor, wenn wir Kenntnis haben, dass bereits Todesfalldeckungen bei anderen Versicherungen bestehen oder beantragt wurden.
Bei hohen Versicherungssummen (für alle Policen) kann der Versicherer ausserdem eine Bedarfsprüfung vornehmen.
Ähnlich die Antwort von Generali:
Bei Generali gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl Versicherungen. Um eine Überversicherung zu vermeiden, fragen wir beim Vertragsabschluss im Rahmen der Bedarfserhebung nach weiteren bestehenden oder beantragten Versicherungspolicen bei anderen Anbietern.
Auch die Mobiliar antwortet:
Es kann Beschränkungen geben. Jeder Fall wird individuell und bedarfsgerecht analysiert.
Das kann zur Folge haben, dass eine Versicherungssumme nicht bewilligt wird. So meint Generali:
Bei hohen beantragten Todesfallleistungen (über 1 Mio. CHF bzw. über CHF 500'000 bei Nichterwerbstätigen, alle Policen bei Generali und Drittanbietern zusammen) wird der Versicherungsbedarf jedoch immer genauer abgeklärt. Je nach Situation und Fallangaben kann eine Bedarfsabklärung auch bei kleineren Versicherungssummen erfolgen.
Die Auszahlung ist allerdings unabhängig von der Existenz von Todesfall-Policen bei anderen Versicherungsanbietern. Der Versicherungsverband SVV teilt moneyland.ch mit:
Wurden für eine Person Todesfallversicherungen bei mehr als einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, sind die betreffenden Versicherungsunternehmen beim Tod der versicherten Person unabhängig voneinander gemäss Vertrag grundsätzlich leistungspflichtig.
Vor diesem Hintergrund wird in der Einzellebensversicherung, gestützt auf die vom Versicherer verlangten Angaben über die zu versichernde Person, eine sorgfältige Risikoprüfung durchgeführt. Diese ist umso detaillierter und umfassender, je höher die zu versichernden Leistungen bzw. Risiken sind.
Beste Grüsse vom Moneyguru