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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein in Deutschland ansässiger IT-Freiberufler und arbeite für eine in der Schweiz ansässige GmbH als Dienstleister an der Weiterentwicklung einer Software mit (gemeinsam mit anderen Entwicklern). Weitere Kunden in der Schweiz habe ich nicht (insbesondere auch KEINE Privatpersonen) und hatte ich bisher auch nicht (ich bin also nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen). Ich habe jedoch weitere Kunden in anderen Ländern und werde in diesem Jahr vermutlich einen weltweiten Umsatz von über 100 000 Franken erzielen.
Meine Frage: Sehe ich das richtig, dass ich mit meiner Leistung unter die Bezugsteuer falle und ich von der Mehrwertsteuer befreit bin? Also ich die Mwst. auf meiner Rechnung nicht ausweise und sich mein Kunde um das Abführen der Steuer kümmert (Reverse Charge)?
So wie ich das verstehe, bin ich mit meiner Software-Entwicklung (elektronische Dienstleistung) so lange von der schweizerischen Mehrwertsteuer befreit, wie ich meine Leistungen ausschließlich an in der Schweiz steuerpflichtige Abnehmer erbringe (vgl. Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MwStG). D.h. ich müsste auf meiner Rechnung nur dann schweizerische Mwst. ausweisen und abführen, wenn ich meine Leistungen auch für Privatpersonen (oder andere nicht steuerpflichtige Empfänger) erbringe.
Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus!