Guten Tag
Anspruch auf die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer haben Sie unabhängig von Ihrem Zahlungsmittel, ob Sie nun mit oder ohne Karte zahlen.
Für den Rückerstattungsanspruch müssen aber einige Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört in einigen Fällen ein Minimum-Einkaufsbetrag (in Deutschland ist allerdings kein Minimum nötig). Wichtig ist aber, dass Sie in der Schweiz wohnen. Auch bieten nicht alle Geschäfte diese Dienstleistung an, hier müssten Sie sich also im Voraus im deutschen Geschäft erkundigen.
Falls eine Rückerstattung möglich ist, erhalten Sie vom Geschäft eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein Formular. Dieses Formular müssen Sie am deutschen Zoll zusammen mit der (am besten angehefteten) Rechnung abgeben und abstempeln lassen, BEVOR Sie wieder in die Schweiz einreisen.
Danach müssten Sie den Kauf von Waren im Wert von mehr als 300 Franken beim Schweizer Zoll deklarieren, der wiederum die Schweizer Mehrwertsteuer darauf erhebt. Das lohnt sich in Ihrem Fall aber trotzdem, da die deutsche Mehrwertsteuer, die Sie rückerstattet erhalten, hohe 19 Prozent beträgt (für Lebensmittel liegt die MWST mit 7 Prozent tiefer).
Rückerstattung: Sie können sich diese bar auszahlen lassen. Zum Beispiel im Geschäft, in dem Sie die Uhr eingekauft haben. Allerdings erst dann, NACHDEM Sie das Formular beim Zoll abgestempelt hatten. Das können Sie zum Beispiel im Rahmen der nächsten Shopping-Tour machen. In der Schweiz können Sie die Rückerstattung zum Beispiel bei der SBB zurückerhalten - allerdings fallen dann zum Teil hohe Gebühren an.
Beste Grüsse vom Moneyguru