- BenutzernameMarina@Moneyland
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Hallo,
ich wuerden mich ueber euren Rat freuen.
Ich habe einen uralten Vertrag mit UPC/Sunrise (Internet 250, 500/50) und zahle noch die Kabelgebuehren ueber die Nebenkosten. Nun wollte ich stattdessen das Internet ueber das Glasfasernetz (bei IWB) beziehen. Die Liegenschaftsverwaltung hat mir bestaetigt, dass das Haus, in dem ich eine Wohnung miete, an das Glasfasernetz angeschlossen ist. Eine OTO-Dose ist nicht in der Wohnung verlegt, sollte aber nach erster Aussage der IWB kostenlos eingerichtet werden. Somit habe ich meinen Vertrag bei UPC/Sunrise gekuendigt.
Nun schreibt mir IWB nach weiterer Pruefung, eine weitere OTO-Dose koenne im Haus nicht verlegt werden, da bereits alle Fasern fuer den Ausbau der Glasfaserdosen in Gebrauch sind. Es sei eine Nachspeisung von Noeten, welche die Liegenschaftsverwaltung in Auftrag geben muesse. Die Kosten dafuer wuerde die Liegenschaftsverwaltung tragen muessen.
Es bleibt mir nichts Anderes ueberig, als die Liegenschaftsverwaltung anzuschreiben. Habe ich als Mieter in diesem Fall irgendwelche Anspruche? (zB da meine direkten Nachbarn eine OTO-Dose haben)
Wenn ich schon nicht viel bewirken kann, moechte ich wenigstens den richtigen Ton bei der Email zur Liegenschaftsverwaltung treffen.
Danke fuer euren Rat!