- BenutzernameMarina@Moneyland
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Hallo Forum,
ich moechte um euren Rat in Bezug auf Option in Angesicht von Negativzinsen bitten.
Am 28.04.2021 hat mich die UBS offiziell informiert, dass sie nun zum 1. Juli Negativsinzen einfuehrt. Sollte ich mit den Koditionen nicht einverstanden sein, stuende es mir frei, meine Bestaende bis zum 30. Juni entsprechend zu reduzieren.
Sowohl fuer das Privat- als auch fuer das Sparkonto beduerfen groessere Rueckzuege einer Kuendigung von 3 Monaten, die mir nicht mehr bleiben. Eigentlich wollte ich ein Sparkonto bei einer anderen Bank eroeffenen, aber ohne Inkaufnahme einer Strafzaehlung von 2 Prozent werde ich bis zum 30. Juni das Geld dorthin nicht ueberweisen koennen.
Meine Vermutung war, dass im Fall der Einfuehrung solcher Gebuehrung ein Sonderkuendigungsrecht gilt. Darauf wurde ich allerdings nicht hingewiesen.
Welche Rechte und Optionen habe ich in diesem Fall?
(Um einen Termin bei der UBS habe ich gebeten und warte auf Antwort)
Beste Gruesse