- Benutzernamealfa12q6wz354er
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Liebe Forum-Mitglieder
Ich habe zu meiner konkreten Situation leider keine genauen Infos gefunden, deshalb richte ich mich das Forum hier, in der Hoffnung, Antworten auf meine Fragen zu erhalten:
Meine Partnerin/mein Partner bezieht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit eine IV-Rente, diese ist bekanntermassen als steuerbares Einkommen zu tief und sie/er muss somit keine Steuern bezahlen.
Sofern ich dies korrekt verstanden habe, würden wir heiraten, so würde unser Einkommen addiert werden, also würde ihr/sein (bisher nicht steuerrelevantes) Einkommen (sagen wir als konkretes Beispiel 10'000 CHF) zu meinem Einkommen (70'000 CHF) addiert werden und somit würden wir mit dem gemeinsamen, höheren Einkommen auch höher besteuert werden. Also ist es nicht nur die "übliche Heiratsstrafe" einer höheren Progression/höherem Steuersatz, aber auch die zusätzliche Steuerlast, da ihr/seine IV-Rente nun steuerrelevant wird.
Habe ich dies richtig verstanden? Oder gibt es eine Spezial-/Ausnahmeregelung, wenn die/der EhepartnerIn eine Rente bezieht, die alleine zumindest vor der Heirat nicht steuerrelevant war?
Herzlichen Dank im Voraus für die Aufklärungen darüber!
Beste Grüsse aus Basel
D.