- Benutzernamebischofbergu
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Guten Tag,
Ich bin 58 und will mich frühzeitig aus dem Erwerbsleben verabschieden aus verschiedenen Gründen. Ich habe eine Bestandesaufnahme bei einer Bank gemacht. Mein Vermögen bezieht sich aus Eigenmitteln und Pensionskassengelder. Mein Ziel ist es, mich in einem Land in Asien (Thailand) bis zur Pensonierung dort meinen neuen Lebensabschnitt zu leben. Wir wollten einen beträchtlichen Teil meines Vermögens in einen Anlagefonds investieren.
Nun zur Frage: Der Banker machte mich drauf aufmerksam, dass bei einer Auswanderung kein Anlagefonds zu machen ist, da ich faktisch nicht mehr in der Schweiz lebe. Und er sich auf das "Cross Border" bezieht, dass den Banken eine Schranke setzt. Nun, können Sie mir dies ein wenig erläutern? Wäre es möglich, hier ein Domizil zu haben und trotzdem vom Anlagefonds zu profitieren, also vom Auswanderungsprozess abzusehen? Haben Sie vielleicht eine etwas andere Meinung oder Idee? Gemäss meiner Pensionskasse bin ich nicht mit 58 Jahren nicht mehr an gewisse Bestimmungen gehalten (EU/EFTA).
Freue mich auf eine positive Antwort.
MfG
Urs