Permis B und Quellensteuer - Steuerberechnung als Doppelverdiener

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  • BenutzernameJeans
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Hallo Zusammen

Ich bin neu hier im Forum und suche Hilfe bzgl. der Steuerberechnung. Schonmal vielen Dank im Voraus.

Ich lebe seit 2 Jahren mit meiner Familie (verheiratet, 3 Kinder) in der Schweiz, im Kanton Vaud. Wir kommen aus Deutschland und haben ein Permis B, zahlen also Quellensteuer am Monatsende. 

Aktuell arbeitet meine Frau nicht (wg. der Kinder) d.h. ich bin Alleinverdiener. Das soll sich jedoch ändern. Die Frage für uns ist jedoch welche steuerlichen Auswirkung das hat.

 

1. Schaue ich mir folgende Rechner an 

https://www.comparis.ch/steuern/steuervergleich/steuerrechner

https://www.vd.ch/themes/etat-droit-finances/impots/impots-pour-les-individus/calculer-mes-impots/#h2_vd_calculette_resultats

dann sieht es für mich aus als hätte nur das gesamte erwirtschaftet Gehalt Einfluss auf den Steuertarif. D.h. es ist egal wer wie viel verdient. Nur die Gesamtsumme ist wichtig.

 

2. Schaue ich mir jedoch dann folgende Tabelle an, so merke ich das wir als Doppelverdiener in einen anderen Steuertarif rutschen. 

https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/organisation/dfin/aci/fichiers_pdf/21034-10_Broch_employeurs_2022.pdf

Dabei ist es so das dieser sich stark erhöht, auch wenn meine Frau z.b. nur einen Franke verdient. D.h. da meine Frau vermutlich weniger verdient (weniger Stundenlohn und weniger %) steigen erheblich unsere Steuern. Das wiederum macht das Arbeiten für meine Frau eigentlich unatraktiv.

 

Kann mir hier jemand helfen? Welche der beiden Berechnungen / Szenarien ist jetzt richtig? Welches muss ich anwenden? 

 

Vielen DANK und Beste Grüße!!

 

 
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  • BenutzernameMilton
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  • Beiträge21

Guten Tag

Bei den ersten beiden Rechnern handelt es sich nicht um Quellensteuerrechner. Folglich sind diese für Sie nicht relevant, denn wie Sie richtig erwähnen wird bei nicht quellensteuerpflichtigen Partnern das Einkommen zusammengezählt. In Ihrem Fall wird die Quellensteuer jedoch einzeln auf die Löhne von Ihnen und Ihrer Frau berechnet. Für Sie gelten also die Tarife gemäss dem dritten Link.

Zum Problem Doppelverdiener: Wenn Sie künftig als Doppelverdiener eingestuft werden, ändert Ihr Tarif von B3 nach C3. Konsequenz: Sie müssen deutlich mehr Steuern bezahlen. Das ganze erscheint mir jedoch äusserst unlogisch, und ich bezweifle, ob in Ihrem Fall tatsächlich der teurere Tarif zu Anwendung kommen wird.

Ich rate Ihnen also beim Arbeitgeber oder direkt bei der Steuerverwaltung nachzufragen, was eine Erwerbstätigkeit Ihrer Frau für steuerliche Auswirkungen aufs Einkommen hätte. Eine allfällige Antwort können Sie gerne hier posten, es würde mich interessieren, was die Steuerbehörde dazu meint. Generell kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Doppelverdiener höher besteuert werden sollten als Alleinverdiener…

Ausserdem:

In den Steuerinformationen der ESTV wird eine Ausnahme für den Kanton Waadt erwähnt. Siehe dazu Seite 8:

«Kanton VD: Dieser Tarif kommt nur auf Antrag der Ehegatten und nach Bewilligung durch die Steuerverwaltung zur Anwendung. Andernfalls gilt der Tarif D.».

«Kanton VD: Es gibt einen progressiven Tarif D (Minimalsatz 10%), der anstelle des Tarifs C für Ehefrauen zur Anwendung kommt, die einer Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit nachgehen und deren Mann für sein Erwerbseinkommen ebenfalls an der Quelle besteuert wird.»

Es scheint mir also so zu sein, dass Ihre Frau den Tarif D bezahlen müsste. Zur Frage welchen Tarif Sie bezahlen müssen, rate ich Ihnen nachzufragen.

Beste Grüsse Milton

 
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  • BenutzernameJeans
  • Status Member
  • Registriert seit17.08.22
  • Beiträge2

Hallo 

Sorry das ich mich erst jetzt melde. Ich bin noch nicht schlauer geworden aber da das Thema jetzt ernst wird muss ich mich ernsthaft darum Kümmern. Ich habe die Tage viel gelesen bin mir aber gar nicht mehr so sicher wie und wann welcher Tarif angewendet wird.

2022 war ich verheiratet und Alleinverdiener mit 3 Kindern. Also in Tarif B3.

2023 werde ich noch immer verheiratet sein mit 3 Kindern. Dann....

A: Wird das Gesamte Gehalt als Summe gemäß Tarif C3 versteuert?

oder 

B: Jedes Gehalt separat nach Tarif C3 

oder 

C:  anders...?

 

Ich dachte immer A sei richtig. Wobei das zu einer erheblich höheren Steuerlast führt. Zudem habe ich folgendes bei Comparis gefunden....

 

Was ist die «Heiratsstrafe»?

Konkubinatspartner, deren Einkommen einzeln versteuert werden, zahlen meist weniger Steuern als verheiratete Doppelverdiener. Grund: Das Einkommen von Ehepartnern wird zusammengerechnet und fällt damit unter eine höhere Steuerprogression. Diese sogenannte «Heiratsstrafe» betrifft rund eine halbe Million Schweizer Ehepaare. Bei ausländischen, verheirateten Doppelverdienern, die quellensteuerpflichtig sind, gelten für jeden Partner unterschiedliche Steuersätze.

 

Weiß jemand generell welcher Tarif bei welchem Gehalt angewendet wird?

Weiß zufällig jemand wie ich einen guten (zudem deutschsprachig) Steuerberater in / für die Westschweiz (VD) finde? 

 

Danke!

 
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  • BenutzernameMilton
  • Status Member
  • Registriert seit29.01.20
  • Beiträge21

Guten Tag

Ich würde Ihnen immer noch raten direkt bei der Steuerverwaltung nachzufragen. Eine gute Steuerberatung kenne ich leider nicht. Gemäss meinen beschränkten Informationen sieht es aber so aus: Als Ihre Frau noch nicht gearbeitet hat, wurde Ihr Monatslohn mit Tarif B3N besteuert (Verheirateter Alleinverdiener mit 3 Kindern. Das «N» steht, weil ich mal ohne Kirchensteuer rechne.). Wenn Ihre Frau arbeitet, ändert Ihr eigener Tarif von B3N auf Tarif C3N (verheirateter Doppelverdiener mit 3 Kindern).

Beispiel: Wenn Sie einen Monatslohn von CHF 7000 hätten, wären nach Tarif B3N Steuern fällig von CHF 205 (2.93%), nach Tarif C3N wären es Steuern von CHF 676 (9.65%).

Das wäre eine ziemlich brutale Mehrbelastung und halte ich für unwahrscheinlich. Gemäss Quelle unten kommen beim C-Tarif zusätzliche Abzüge zum Zuge, mit welcher die Progression gebrochen wird.

Gemäss einer Übersicht über kantonale Quellensteuertarife hier, werden zwar beide Einkommen der Ehepartner mit dem C-Tarif besteuert. Sie werden jedoch einzeln besteuert und nicht zusammengerechnet (sonst würde die Progression ja abermals erhöht). In der verlinkten Tabelle finden Sie einen sogenannten «Zweiverdienerabzug», es scheint mir also, dass die hohe Progression vom C-Tarif so reduziert werden kann (und es im Beispiel oben zu einem deutlich geringeren Steuersatz als 9.65% käme).

Ganz sicher bin ich mir aber nicht, denn wie Sie hier sehen, gibt es momentan keine detaillierten Informationen vom ESTV: «Die Besteuerung an der Quelle: Der Inhalt dieses Artikels ist veraltet. Eine Aktualisierung ist nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens geplant.»

Beste Grüsse

Milton

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