Postfinance hat mir so was ähnliches auch mitgeteilt. Nur als Warnung meinerseits, kann ins Auge gehen.
Antwort von der Post:
Bei Teilausführungen gelten folgende Gebührenregelungen: Werden bei einem Auftrag mehrere Teilausführungen an einem Tag ausgeführt, so wird die Courtage nur einmal belastet. Werden die Teilausführungen dagegen an mehreren Tagen ausgeführt, so wird für jeden Tag eine Courtage fällig. Auf die finanziellen Konsequenzen einer Teilausführung weisen wir die Kunden in der Tarifliste E-Trading hin (Belastung pro Abrechnung).
Sie können das "Risiko" von Teilausführungen aber reduzieren, indem Sie beim Erteilen eines Auftrags den Briefkurs und das angebotenen Volumen berücksichtigen oder den Auftrag "bestens" erteilen. Allerdings kann bei einem Bestens-Auftrag der abgerechnete Kurs erheblich vom aktuellen, bei der Auftragserteilung bezahlten Kurs abweichen.
Börsenaufträgen werden gemäss internationaler Richtlinien nach dem Prinzip der Preis-Zeit-Priorität abgewickelt. Demnach werden Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren unabhängig von Herkunft oder Grösse in erster Priorität nach dem Preis und in zweiter Priorität nach dem zeitlichen Eingang ausgeführt. Dass heisst:
1) Bestens-Aufträge werden immer vor limitierten Aufträgen ausgeführt.
2) Bei Aufträgen zu einem bestimmten Kurs (Limite) berücksichtigt die Handelsplattform immer jene Aufträge zuerst, die am längsten im Auftragsbuch liegen.