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Grundsätzlich gibt es bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung zwei Gebühren:
- Gebühr für den vorzeitigen Vertragsaustritt, um die es hier offenbar geht.
- Bei Festhypotheken fällt eine sogenannte «Vorfälligkeitsentschädigung» an. Dies ist eine Art Entschädigung für die Zinseinkünfte der Restlaufzeit, welche dem alten Hypothekargeber entgehen. Weitere Informationen zur «Vorfälligkeitsentschädigung» finden Sie im folgenden Artikel.
Vergleich der Gebühr für den vorzeitigen Vertragsaustritt:
NAB: CHF 500
PostFinance: CHF 500 + pauschale Entschädigung von 0,4% des Kapitalbetrags für die Restlaufzeit
Raiffeisen Zürich: CHF 250
Entscheidend für die Konditionen einer vorzeitigen Kündigung ist in jedem Fall der Rahmenvertrag. Beispielsweise kann dort die genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung spezifiziert sein. Es lohnt sich also, diesen sorgfältig durchzulesen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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