Wir haben bei der FINMA nachgefragt und haben folgende Antwort erhalten:
"Securities Lending ist ein typisches Geschäft von Effektenhändlern, kann aber grundsätzlich durch jedermann bewilligungsfrei ausgeübt werden (z.B. häufig durch grosse Industrieunternehmen). Die Bewilligungspflicht als Effektenhändler ergibt sich also nicht aus dem Securities Lending an sich, sondern aus dem damit verbundenen Geschäftsmodell, d.h. etwa aus der Vertragsbeziehung mit allfälligen Kunden. Ob ein Kundenhändler ("Broker") die Effekten seiner Kunden für Securities Lending verwenden darf bzw. was die Voraussetzungen dafür sind, ist nicht eine aufsichtsrechtliche Frage, sondern eine zivilrechtliche. Zu letzterem kann sich die FINMA nicht äussern."
Also kurzgefasst: Die FINMA hat nichts dagegen. Sie sollten aber den Depotvertrag zuerst genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben, und gegebenenfalls intervenieren. Zum Beispiel die Passage mit dem Securities Lending nach Möglichkeit streichen lassen.
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