Skonto korrekt?

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  • Benutzernamewinterapex
  • Status Member
  • Registriert seit03.01.24
  • Beiträge7

Hallo

Meine neue Krankenkasse Assura für das Jahr 2025 hat den Skonto von 2% abgezogen, nachdem die Rückverteilung der CO2-Abgabe abgezogen wurde.

Letztes Jahr war ich bei Atupri versichert, die für 2024 noch einen Skonto von 2% anbot und diesen abzog, bevor die Rückverteilung der CO2-Abgabe abgezogen wurde.

Konkrete Zahlen für ein ganzes Jahr:

Assura, 2025, Franchise 2500, Modell Qualimed
Gemäss Priminfo Prämie 4129.20
Gemäss Priminfo Vergütung 61.80
Gemäss Assura "Nettoprämie" 4067.40
Skonto 81.35 => ist 2% von "Nettoprämie" und nicht von Prämie
Zu bezahlen 3986.05

Atupri, 2024, Franchise 2500, Modell HMO
Gemäss Priminfo Prämie 3897.60
Gemäss Priminfo Vergütung 64.20
Gemäss Atupri "Obligatorische Krankenpflege, HMO" 3897.60
Gemäss Atupri "Rückerstatttung Umweltabgabe" 64.20
Skonto 77.95 => ist 2% von "Obligatorische Krankenpflege, HMO" wenn "Rückerstatttung Umweltabgabe" noch nicht abgezogen ist
Zu bezahlen 3755.45

 

1) Habe ich einen Denk- oder Rechnungsfehler gemacht oder würdet ihr auch erwarten, dass der Skonto auf der Prämie vor Abzug der CO2-Abgaben-Rückverteilung gewährt wird?

2) Wie verbindlich sind die Skonto-Sätze mit denen die Krankenkassen werben? Ist das rechtlich geregelt oder mehr Goodwill und sie könnten mir theoretisch auch kurz vor Jahresende eine Rechnung mit dem vollen Jahresbetrag schicken? Falls ich keinen Denk-/Rechnungsfehler gemacht habe, hat mir die Assura faktisch nämlich 2% von der Rückverteilung der CO2-Abgabe gestrichen.

3) Falls mir wirklich nicht die vollständige Rückverteilung der CO2-Abgabe gegeben wurde, gibt es eine Kontaktstelle z.B. beim BAG, bei der ich das melden kann?

 

Besten Dank für jegliche Hinweise und freundliche Grüsse,
winterapex

 
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  • Benutzernamethetownclownsa
  • Status Member
  • Registriert seit25.01.17
  • Beiträge95

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine einheitliche Regelung für die Anwendung von Rabatten. Die Art und Weise, wie der Rabatt angewendet wird, ist in der Regel in den AVB des jeweiligen Versicherungsangebots erläutert. In einigen AVB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Änderungen, die sich auf die Prämie auswirken, bei der Berechnung des Rabatts berücksichtigt werden, auch solche, die nach Zahlung der Prämie eintreten. Andere enthalten diese Klausel nicht.

Ich war bisher bei mindestens 10 verschiedenen Krankenkassen versichert. Einige haben mir den Rabatt auf meine gesamte Rechnung gewährt. Andere haben mir den Rabatt nur nach Abzug der Prämienverbilligung gewährt.

 
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  • Benutzernamewinterapex
  • Status Member
  • Registriert seit03.01.24
  • Beiträge7

Auf der Suche nach den AVB der Assura bin ich auf folgendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern gestossen:
https://entscheidsuche.ch/docs/BE_Verwaltungsgericht/BE_VG_001_200-2017-20_2017-04-03.pdf

Ich verstehe nicht ganz alles in diesem Dokument, aber einige Zitate:
- "Der für die jährliche Vorauszahlung vom Versicherungsträger gewährte Skonto stellt hingegen keinen im Gesetz vorgesehenen Rabatt dar, (...)"
- "Der (...) weit verbreitete und übliche – Skonto ist im zur Diskussion stehenden Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung deshalb so lange nicht zu beanstanden, als er den finanziell positiven Effekt beim Sozialversicherungsträger nicht übersteigt (...) Er ist damit solange zulässig, als der netto der Krankenversicherung für ihre Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stehende Betrag auf jeden Fall nicht kleiner ist, als bei monatlicher Zahlung."

D.h. meine Interpretation betreffend Frage 2 ist: die Skonto-Sätze dürfen von 'irgendwas' abgezogen werden und auch so wenig oder so viel wie die Krankenkasse wünscht, solange der Kunde nicht mehr bezahlt als wenn er den monatlichen Betrag zahlen würde, der beim BAG hinterlegt ist.

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