Steuerabzug als Rentner

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  • BenutzernameTim61
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  • Beiträge5

Hallo,
meine Internet-Recherche konnte mir leider keine Antwort liefern, jetzt versuche ich mein Glück hier.

Welche Steuerabzüge kann man als Rentner noch vornehmen? Die meisten Abzüge sind ja an die Arbeit gekoppelt und ohne Arbeit keine Abzüge mehr. Ich weiss, das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ich wohne im Kanton Basel-Land.

Soweit ich verstehe, kann ich nur noch die Pauschale für Versicherungen (4000.- für Verheiratete) abziehen. Das wars dann. Naja, abgesehen von den Hypozinsen (und Unterhaltskosten, dafür plus Eigenmietwert) des Eigenheims. Beim Bund gibt es dann noch den Ehepaar Abzug. Das wars dann aber wirklich.

Habe ich das soweit richtig verstanden? Das würde bedeuten, dass ein Rentner mit z.B. 80'000.- Rente sehr viel mehr Steuern bezahlt als ein Arbeitnehmer mit 80'000.- Lohn, da letzterer ja noch etliche Abzüge geltend machen kann.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!

Edit: Zur Klärung, das zu versteuernde Einkommen käme von der AHV und der Säule 2.

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
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  • Beiträge127

Guten Tag

Einige Abzüge haben einen Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit. Diese Abzüge können Sie daher nicht machen, wenn Sie ein AHV-Rentner sind und gar keine Arbeitstätigkeit mehr haben. Dazu zählen Kosten wie Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung und Weiterbildung. Auch in die Säule 3a können Sie nicht mehr einzahlen und daher auch keine Abzüge mehr vornehmen. Anders sieht es aus, wenn Sie zwar bereits eine Rente beziehen, aber nebenbei noch etwas arbeiten.

Viele Abzüge können Sie allerdings vornehmen, unabhängig davon ob Sie arbeitstätig sind oder nicht. Dazu zählen zum Beispiel die krankheitsbedingte Kosten. Dort ist der Kanton Basel-Land gar grosszügiger als alle andere Kantone, da alle krankheitsbedingte Kosten ohne Untergrenze von den Steuern abgezogen werden dürfen. Auch wenn Sie noch unterhaltspflichtige Kinder hätten, dürften Sie diese Abzüge vornehmen. Allerdings ist dies bei einem Rentner eher selten der Fall.

80'000 Franken Jahresrente darf man allerdings nicht mit 80'000 Franken Lohn vergleichen. Denn mit einer Rente (inkl. Pensionskasse) erhält man meist etwa 60 bis 80 Prozent des Lohnes ausbezahlt.

Liebe Grüsse


Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • BenutzernameTim61
  • Status Member
  • Registriert seit26.02.24
  • Beiträge5

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Somit ist bestätigt was ich vermutet habe. Rentner leiden bei gleichem Einkommen (in Form von Rente) unter einer deutlich höheren Steuerlast als Arbeitnehmende mit ihrem Lohn. Das ist doch extrem verwunderlich, dass das kein grösseres Thema ist.

Natürlich kann man 80k Jahresrente sehr wohl mit 80k Lohn vergleichen. Es spielt keine Rolle, welches "Label" man dem Geldbetrag anheftet, es ist der Betrag, von dem man leben muss. 80k für einen Renter ist gleich viel wie 80k für einen erwerbstätigen Nicht-Renter, nur dass der Rentner auf den gleichen Betrag sehr viel mehr Steuern bezahlen muss und somit davon deutlich weniger zu leben hat. Dass man als Rentner sowieso nur noch 60-80% des früheren Lohns hat zum Leben ist schlimm genug, aber dass man auf den verbleibenden Betrag vergleichsweise noch deutlich mehr Steuern bezahlen muss als ein Erwerbstätiger mit Lohn, macht es nur noch schlimmer.

 

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge127

Guten Tag

Es ist nicht meine Aufgabe, eine politische und soziale Einordnung vorzunehmen.

Es ist der politische Wille gewesen, dass Arbeitstätige gewisse Abzüge vornehmen können. Damit Arbeitstätige Personen gewissen Auslagen, die Ihnen aufgrund der Arbeit enstehen, von den Steuern abziehen können und daher weniger Steuern bezahlen müssen. Auch Rentner, die noch in Teilzeit arbeitstätig sind, können diese Abzüge machen.

Ein Rentner mit 80'000 Franken Renteneinkommen kann einen grösseren Teil dieses Betrags frei verwenden als ein Angestellter mit 80'000 Franken Arbeitseinkommen. Der Grund ist, dass die Kosten für die Ausübung der Arbeitstätigkeit wegfallen (wie Arbeitsweg, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung).

Das ist die derzeitige Regelung. Manche finden Sie gut, andere nicht und viele haben dazu keine Meinung.

Falls man die aktuelle Regelung ändern möchte, müsste dies auf politischen Weg passieren.

Liebe Grüsse


Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • BenutzernameTim61
  • Status Member
  • Registriert seit26.02.24
  • Beiträge5

Vielen Dank für die erneute Antwort und die Einschätzung.

Ja, das ist in der Tat eher eine politische Frage. Es war auch schlussendlich nur meine persönliche Einschätzung der Situation. Es ist doch sehr belastend, wenn man als Rentner bei 80k AHV&Rente davon etwa 12k an Steuern (d.h. 1000.- pro Monat!) abgeben muss, da bleibt dann doch erschreckend wenig übrig von einer ansonsten eigentlich einigermassen passablen Rente für ein Ehepaar.

Es zeigt auch einmal mehr deutlich den bekannten Umstand auf, dass man nicht umhin kommt, sich vor der Pensionierung ein grösseres Kapitalpolster von mehreren 100k anzusparen, wenn man auch nur ansatzweise seinen gewohnten Lebensstil für den Lebensabend beibehalten möchte. Eine Säule 3a reicht da alleine auch nicht mehr. Viele Familien sind aber gar nicht in der Lage, dies zu tun. Somit darf man sich dann auch nicht wundern, wenn das Volk in dieser Situation auf eine 13.AHV Rente drängt. Damit will ich keine weitere politische Diskussion eröffnen sondern lediglich auf die aktuellen und offensichtlichen Umstände hinweisen.

Besten Dank nochmals für die hilfreichen Antworten und für ihre Zeit!

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