Aktiengewinn mehrere Jahre: steuerfreier Kapitalgewinn oder nicht?

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  • BenutzernameLongTermInvestor
  • Status Member
  • Registriert seit09.08.18
  • Beiträge2

Ich sitze seit 10 Jahren auf Kursgewinnen einer Einzelaktie (BRK.A) von ca. 200'000 CHF.

Wenn ich diesen realisieren würde besteht die Gefahr, dass ich als Privatperson trotzdem Einkommenssteuer drauf bezahlen muss?

Eine der Regeln für steuerfreie Kapitalgewinne:

Realisierter Gewinn der Steuerperiode < 50% des normalen Erwerbskeinkommen.

Mein Erwerbseinkommen ist aber nur ca. 100'000 CHF pro Jahr, also darf ich nur 50'000 CHF pro Jahr realisieren? Wird dieser Kapitalgewinn nur auf die diesjährige Steuerperiode oder auf alle 10 Jahre umgelegt?

Als Alternative bietet sich natürlich an, von BRK.A auf BRK.B umzuwandeln und über Teilverkäufe die Gewinne zu realisieren (was mich aber timing-technisch unflexibel macht und ich deshalb nicht will).

Danke für etwaige Hilfe.

 

 

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4079

Guten Tag

Im Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung geht es um die Frage des gewerbemässigen Wertschriftenhandels. Es geht auch der Frage nach, wann Kapitalgewinne für Privatpersonen steuerbefreit sind (eine kurze Zusammenfassung rund um die Besteuerung von Aktiengewinnen finden Sie auf moneyland.ch).

Im Kreisschreiben auf Seite 3 werden 5 relevante Kriterien, die kumulativ (also alle zusammen) erfüllt sein müssen, damit Sie als privater Anleger mit Sicherheit keine Steuern zahlen müssen. Wenn nur eines der Kriterien erfüllt ist, könnte es unter Umständen sein, dass Sie Kapitalgewinnsteuern zahlen müssen, weil Sie als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Beurteilt wird allerdings der Einzelfall.

Im genauen Wortlaut lautet das für Sie relevante vierte Kriterium: "Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen."

Es scheint uns, dass der erste Satz der entscheidende ist. Die 50% sind also eher eine Faustregel.

Falls Sie nur einen Aktientitel gekauft haben, und diesen über 10 Jahren gehalten haben, scheint es unwahrscheinlich zu sein, dass Ihnen ein gewerbsmässiger Handel unterstellt werden kann.

Allerdings kann moneyland.ch keine Rechtsauskunft erteilen. Sie könnten bei Ihrem kantonalen Steueramt für Ihren Fall einmal unverbindlich nachfragen. 

Beste Grüsse vom Moneyguru

 
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  • BenutzernameLongTermInvestor
  • Status Member
  • Registriert seit09.08.18
  • Beiträge2

Vielen Dank für die rasche Antwort. 

Ihre Meinung teile ich voll und ganz und bin mir zu "95% sicher", dass das Steueramt mich nicht wegen dem langfristigen Halten von teuren Aktien (Berkshire Hathaway oder Linth- Sprüngli) gegenüber dem kurzfristigeren Investor von billigeren Aktien bestrafen wird.

Das langfristige Halten ist ja explizit ein Kriterium, um als nicht-gewerblich zu gelten, und bei Buy-and-Hold (speziell wenn man höhere Beträge investieren kann) sitzt man zwangsläufig auf hohen Kursgewinnen.

mit freundlichen Grüssen

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