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  • Benutzernamewillieinverlierer
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  • Beiträge3

Hallo,

es gab gerade ein etwas ähnliches Thema. Meine Fall ist folgender:

Ich habe eine Einzelfirma für (ein paar wenige, exklusive) Autoteile (für VW T3 Busse). Dafür brauche ich (z.B. zum Testen, ob die produzierten Teile passen) entsprechend einen solchen Bus. Ausserdem muss ich die Teile selbst mit einem (anderen) Auto abholen, da sie nicht direkt zu mir nach Hause geschickt werden können. Das andere Auto ist auch mein Privat-/Alltagsfahrzeug. Beide Fahrzeuge sind auf meinen Namen eingelöst bzw. gehören mir.

Erste Frage: Kann ich den Kraftstoff beider (oder nur eines Fahrzeuges) als Ausgaben bei der Steuererklärung angeben?
Zweite Frage: Kann ich Autoreparaturen als Ausgaben angeben, da diese ja auch durch die Nutzung in der Firma entstehen?
Dritte Frage: Wenn Autoreparaturen als Ausgaben geltend gemacht werden können, kann ich auch nur Fahrzeugteile angeben? Ich repariere die Autos fast ausschliesslich selbst und habe somit keine Werkstattkosten, sondern nur Ersatzteilkosten.

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse,

Franz

 
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  • BenutzernameRene Müller
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.15
  • Beiträge177

Grüezi

Grundsätzlich können geschäftsmässig begründbare Aufwendungen berücksichtigt werden.

Als Einzelfirma müssen Sie eine ordentliche doppelte Buchhaltung führen, bei einem Jahresumsatz bis zu 500'000 Franken dürfen Sie auch eine vereinfachte Buchhaltung führen. In der vereinfachten Buchhaltung müssen Sie eine Auflistung der Aufwände und der Erträge vornehmen. Diese Informationen können Sie für die Steuererklärung verwenden, wobei Sie die Ausgaben in Kategorien aufgeteilt angeben müssen.

Zur ersten Frage: Es empfiehlt sich, ein Fahrtenbuch zu führen, in der die beruflichen Fahrten festgehalten werden. Am besten fragen Sie bei der Steuerverwaltung nach, welchen Betrag pro km Sie abziehen dürfen.

Zur zweiten Frage: Das ist meines Erachtens nicht möglich. Über die Kilometerpauschale dürfte ein Anteil an solchen Kosten abgezogen werden.

Zur dritten Frage: Sie können meines Wissens nur die Ersatzteilkosten als Aufwand angeben.

Um sicher zu sein: Zur Sicherheit die Steuerverwaltung fragen.

Freundliche Grüsse RM

 
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  • Benutzernamewillieinverlierer
  • Status Member
  • Registriert seit11.02.21
  • Beiträge3

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft schon weiter. Da ich bisher kein Fahrtenbuch geführt habe wird das wohl eher schwierig, die expliziten Fahrten und entsprechend eine km-Pasuchale anzugeben.

Wegen der Ersatzteilkosten werde ich mich nochmal mit meiner Steuerverwaltung sprechen, was die dazu sagen.

Vielen Dank und beste Grüsse

Franz

 
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  • Benutzernamewillieinverlierer
  • Status Member
  • Registriert seit11.02.21
  • Beiträge3

Hallo,

nach Rücksprache mit meinem zuständigen Steueramt einfach noch, um Infos für vielleicht andere Interesseirte mit einem ähnlichen Problem mitzuteilen:

Grundsätzlich können die Kosten aus allen drei Fragen angegeben werden (Kostenaufstellung Einnahmen-Ausgaben), wenn zB versehentlich kein Fahrtenbuch geführt wurde. Es soll danne infach der Hinweis mitgeteilt werden, dass eben kein Fahrtenbuch geführt wurde. Ähnliches gilt für die Kosten der Ersatzteile bei selbstmontage. Dort soll ebenfalls ein Hinweis angefügt werden, dass die Ersatzteile selbst montiert wurden und daher keine Werkstattrechnungen oder ähnliches vorhanden ist.

Viele Grüsse

Franz

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