- Benutzernamethomas_6
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Guten Tag,
eine vielleicht etwas blöde Frage: verliert man das Anrecht zum Pauschalabzug von Berufsaulagen, wenn die detaillierten Angaben, die den Pauschalbetrag übersteigen, am Ende nicht anerkannt werden? Der Pauschalabzug beträgt im Kanton Fribourg 2000,-.
Konkret geht es nun um Reisen, die im Rahmen meiner Arbeit (universitäre Forschung) durchgeführt und von mir selbst bezahlt, nicht erstattet wurden sowie Kosten für ein Arbeitszimmer (ca. 50% im Homeoffice, dies ist jedoch nicht im Vertrag sondern nur mündlich verabredet). Werden diese nicht anerkannt, liege ich im niedrigen dreistelligen Bereich - werden sie anerkannt, so bin ich beim Maximalbetrag für Abzüge (4000). Sprich, im Fall einer Anerkennung würde es sich durchaus lohnen, verliere ich dadurch allerdings das Anrecht auf Pauschalabzug, so wäre das Risiko des Arbeitszimmers ggf. nicht die Sache wert. (Man hört, dies ist sehr vom Sachbearbeiter abhängig).
Besten Dank!