- Benutzernamekillerkuhtm
- Status Member
- Registriert seit20.08.24
- Beiträge1
Steuer DKB
Hallo zusammen
Ich möchte euch gern um eure fachkundige Einschätzung zu folgendem Fall bitten:
Meine Frau und ich sind seit 2022 in der Schweiz mit B Bewilligung (kein Grenzgänger, kein Wohnsitz mehr in D).
Wir haben seit 2021 bei einer deutschen Bank ein ETF Aktiendepot laufen, welches weiterhin existiert und auch weiterhin regelmässig bespart wird. Beim zügeln in die Schweiz haben wir das natürlich auch der Bank gemeldet und werden dort seit Mai 2022 als Steuerausländer geführt.
Unser Depot weist bereits heute kräftige Kursgewinne aus. Uns stellt sich jetzt die Frage, wie funktioniert die Versteuerung, wenn das Depot beispielsweise in 10 Jahren aufgelöst wird?
Meine Logik sagt, alle Gewinne bis Mai 2022 unterliegen der Versteuerung in Deutschland und es muss auf diese Kursgewinne bis Mai 2022 entsprechend 25% Kapitalertragssteuer an das Finanzamt in Deutschland abgeführt werden. Alle weiteren Erträge / Gewinne muss ich mit den Schweizer Behörden ausmachen. Korrekt?
Um bei dem Beispiel mit der Auflösung in 10 Jahren zu bleiben:
2021 bis Mai 2022 --> Besteuerung in D
Ab Juni 2022 bis Aug 2034 --> Besteuerung in CH
Oder ist die „Staatszuteilung“ bei Kauf der Anteile entscheidend? In dem Falle sollte ich das Depot besser gestern als morgen neu auflegen.
Würde mich freuen, wenn jemand ein wenig Licht in den dunkel Steuerdschungel bringen könnte :-)
Beste Grüsse
Thomas