Grüezi
Vermutlich meinen Sie Vorbezug für Ihr Eigenheim, nicht die Hypothek. Diese stellt Ihnen ja die Bank zur Verfügung (ausser Sie meinen: Ihre Hypothek zu amortisieren). Vorbezug aus der Pensionskasse im Allgemeinen nur möglich für Ihr selbstbewohntes Eigenheim (nicht für Renditeobjekte oder ähnlich möglich!).
Einige Informationen meinerseits:
- Steuersatz für den Vorbezug ist zum Glück kein gewöhnlicher, sondern ein spezieller. Der liegt tiefer als der normale Steuersatz.
- Minimum des Vorbezugs: 20'000 Franken.
- Vorbezug ist möglich bis 3 Jahre vor dem frühstmöglichen Pensionierungsdatum. Danach nicht mehr.
- Sie können maximal alle 5 Jahre vorbeziehen.
- Der Vorbezug muss der PK zurückgezahlt werden falls der Besitzer des Eigenheims wechselt. Es gibt aber Ausnahmen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, falls das Wohneigentum neu einem «vorsorgerechtlich Begünstigten» gehört (zB Ehefrau, Ehemann, Witwe oder Kinder bis 25). Das Geld muss auch nicht zurückgezahlt werden falls der Besitzerwechsel später als 3 Jahre vor der Pensionierung stattfindet.
- Überprüfen Sie auch die Möglichkeit der Verpfändung (anstatt Vorbezug), hat Vor- und Nachteile.
Freundliche Grüsse RM