Guten Tag
Es gilt zu unterscheiden zwischen den Säule-3a und den Freizügigkeits- bzw. Pensionskassen-Guthaben.
Guthaben auf der Säule 3a können Sie sich bei einer definitiven Ausreise ohne grössere Schwierigkeiten auszahlen lassen.
Bei Guthaben der zweiten Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) ist es ein bisschen komplizierter. Im Fall eines EU-Lands wie Spanien gilt: Sie können sich auf jeden Fall den überobligatorischen Teil auszahlen lassen. Den obligatorischen Teil muss in der Regel bei einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung bleiben, es sei denn, Sie brauchen das Geld für den Kauf von Wohneigentum oder Sie sind in Spanien nicht pflichtversichert.
Wenn Sie bei der Auszahlung noch in der Schweiz sind, kommen die Kapitalauszahlungssteuern Ihres Wohnkantons zum Tragen. Vorsorgegelder (3a und zweite Säule) werden nämlich separat besteuert. Es handelt sich um im Vergleich zu den üblichen Einkommenssteuern um einen niedrigeren Steuersatz für Vorsorgegelder ("Kapitalauszahlungen"). Wenn Sie noch mehrere Jahre in der Schweiz wohnen, lohnt sich nach Möglichkeit ein gestaffelter Bezug der 3a- und Freizügigkeitsguthaben, um die Steuerprogression zu brechen. Diesbezüglich kann sich auch die Eröffnung von mehreren 3a-Konten lohnen.
Wenn Sie bei der Auszahlung bereits im Ausland wohnen, wird in der Schweiz hingegen eine Quellensteuer angewendet, die je nach Kanton unterschiedlich hoch ist. Die Quellensteuern können Sie insofern beeinflussen, als Sie eine Vorsorgestiftung mit einem Sitz in einem Kanton mit tiefen Quellensteuern wählen. Dazu gehört der Kanton Schwyz.
Aber: Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und der Schweiz können Sie die Schweizer Quellensteuern zurückfordern, nachdem Sie die Gelder in Spanien besteuert haben. Diese Rückforderungsmöglichkeit gibt es aber nur für Vorsorgeguthaben, die von einem privatrechtlichen Arbeitgeber stammen – in diesem Fall sind dann die Quellensteuern für Sie weniger relevant, da Sie diese ja wieder zurückerhalten. Falls Ihre Vorsorge-Guthaben von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber stammen, kann sich eine Vorsorgestiftung mit einem Sitz in einem steuergünstigen Kanton lohnen.
Auch hier gibt es aber wieder ein Aber: Anbieter/Vorsorgestiftungen verlangen unterschiedlich hohe Gebühren für den vorzeitigen Bezug der Vorsorgegelder aufgrund einer definitiven Ausreise ins Ausland. Diese Gebühren finden Sie auch auf moneyland.ch auf der Resultatseite in den Kostenaufschlüsselungen des 3a- und Freizügigkeitskonto-Vergleichs. Häufig verlangen Stiftungen im quellensteuergünstigen Schwyz besonders hohe Gebühren. Das muss man auch in der Berechnung berücksichtigen: Die in Schwyz ansässige Liberty-Stiftung zum Beispiel verlangt eine hohe Gebühr von 475 bis 950 Franken beim Vorbezug aufgrund eines Wegzug ins Ausland. Andere wie die Sparkasse Schwyz sind günstiger.
Allgemein: Bezüglich der Steuersituation in Spanien kann es sich lohnen, vorgängig bei einem spezialisierten Steuerberater anzufragen, der das spanische Steuersystem kennt (gerade wenn Sie Ihre Vorsorgegelder erst dann beziehen möchten, nachdem Sie bereits in Spanien sind.) Je nach Situation könnte es vorteilhaft sein, die Vorsorgegelder noch in der Schweiz zu belassen und dann zu einem späteren Zeitpunkt nach der Ausreise in Spanien gestaffelt zu beziehen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen
Freizügigkeitskonto
Säule 3a