- Benutzernamerinkhals
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Ich plane einen vorzeitigen Ruhestand im Alter von voraussichtlich 63 Jahren. Frage: Kann ich meine Konti 3a bis zum ordentlichen Pensionsalter (65) stehen lassen oder muss ich die Konti nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit auflösen? Ist es gar möglich, die Konti bis zum Alter von 70 stehen zu lassen oder ist dafür zwingende Bedingung, über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitstätig zu sein?