Wegzug aus Schweiz - Auszahlung 3a + PK - Steuern wo zahlen?

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  • Benutzernamemosatoy440
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  • Beiträge3

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Steuern: wenn ich nach >10 Jahren Schweiz zurück nach Deutschland ziehe kann ich ja den überobligatorischen Teil der PK und die Säule 3a Konten von mir und meiner Frau beziehen. Das würde ich aber erst nach einigen Jahren machen, nachdem ich diese auf entsprechende 3a- und Freizügigkeitskonten im Kanton Schwyz überwiesen habe.

Mir ist bewusst, dass ich die Quellensteuer in Deutschland theoretisch zurückfordern kann. Dann wäre es ja egal, in welchem Kanton die Gelder bezogen werden.

Was ist aber, wenn ich diese nicht zurückfordere? Zahle ich dann nur die Quellensteuer im jeweiligen Kanton? Oder fällt dann noch eine zusätzliche Besteuerung in Deutschland an? Das würde dann ja wahrscheinlich als ein zusätzliches Einkommen bewertet und es würde der Grenzsteuersatz anfallen (womit quasi 45% des Geldes weg wäre). Ziel wäre es, das Geld in Deutschland anzulegen (oder alternativ, falls es einen Unterschied macht, in der Schweiz anzulegen). 

 
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  • Benutzernamejeanluc
  • Status Member
  • Registriert seit16.06.20
  • Beiträge35

Wenn Sie bei der Auszahlung des Geldes in Deutschland wohnen, müssen Sie das Geld in Deutschland versteuern, und zwar ausschliesslich in Deutschland. Sie können/sollten die Schweizer Verrechnungssteuer zurückfordern, sonst zahlen Sie sie umsonst.

In jedem Fall sollten Sie meines Erachtens folgende Punkte beachten:

1. Erkundigen Sie sich, wie Schweizer Vorsorgegelder (Säule 2 und 3a) in Deutschland behandelt werden. Sie sollten z. B. wissen, ob sie in deutschen Steuererklärungen angegeben werden müssen usw. Einige Informationen zur deutschen Besteuerung von Schweizer Rentenbezügen finden Sie hier:
https://steueranwaltskanzlei.com/steuerpflicht-des-vorbezugs-aus-schweizer-pensionskasse-nach-rueckzug-nach-deutschland/

2. Unter bestimmten Umständen können Sie Guthaben aus der Säule 2. und 3a vor der Pensionierung beziehen (z.B. für den Kauf eine Wohnung als Hauptwohnsitz - auch im Deutschland- oder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit usw.). In diesem Fall kann es sinnvoll sein, das Geld vor dem Umzug nach Deutschland zu beziehen. Vergleichen Sie die Schweizer und deutschen Steuern, die auf den Bezug von Altersguthaben anfallen würden. Es ist wahrscheinlich, dass Sie weniger Steuern zahlen, wenn Sie Ihr Kapital noch in der Schweiz beziehen und die niedrige Schweizer Kapitalauszahlungsssteuer zahlen. Diese Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, so dass Sie je nachdem, wo Sie wohnen, weniger Steuern zahlen müssen:
https://www.cash.ch/rechner/steuerrechner-kapitalauszahlung

Zur Sicherheit könnten Sie aber noch einmal bei Ihrer Pensionskasse oder einem Steuerprofi nachfragen.

 
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  • Benutzernamemosatoy440
  • Status Member
  • Registriert seit02.12.21
  • Beiträge3

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, werde ich mir einmal genauer anschauen. Aber eine Auszahlung vor der Umzug macht sicher Sinn.

 
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  • Benutzernamemosatoy440
  • Status Member
  • Registriert seit02.12.21
  • Beiträge3

Für alle die das Thema noch interessiert: hier gibt es noch nützliche Informationen: https://www.mme.ch/de-ch/magazin/artikel/rueckkehr-nach-deutschland-besteuerung-von-renten-aus-schweizer-vorsorge

Gleichzeitig fällt bei einem Bezug von z.B. Säule 3a Guthaben eine eher niedrige Steuer im Kanton Zürich an. Das hängt natürlich von der Höhe des Betrages ab, aber bei mir sind es nach 12 Jahren Einzahlung des Höchstbetrages knapp 4.8% die fällig werden (Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer zusammen).

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