- Benutzernamemosatoy440
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Steuern: wenn ich nach >10 Jahren Schweiz zurück nach Deutschland ziehe kann ich ja den überobligatorischen Teil der PK und die Säule 3a Konten von mir und meiner Frau beziehen. Das würde ich aber erst nach einigen Jahren machen, nachdem ich diese auf entsprechende 3a- und Freizügigkeitskonten im Kanton Schwyz überwiesen habe.
Mir ist bewusst, dass ich die Quellensteuer in Deutschland theoretisch zurückfordern kann. Dann wäre es ja egal, in welchem Kanton die Gelder bezogen werden.
Was ist aber, wenn ich diese nicht zurückfordere? Zahle ich dann nur die Quellensteuer im jeweiligen Kanton? Oder fällt dann noch eine zusätzliche Besteuerung in Deutschland an? Das würde dann ja wahrscheinlich als ein zusätzliches Einkommen bewertet und es würde der Grenzsteuersatz anfallen (womit quasi 45% des Geldes weg wäre). Ziel wäre es, das Geld in Deutschland anzulegen (oder alternativ, falls es einen Unterschied macht, in der Schweiz anzulegen).