- BenutzernameDany
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Wenn eine Baugenossenschaft die Zinsauszahlung für das Jahr 2023 erst im Mai 2024 tätigt, muss ich:
- Diese Zinsauszahlung erst mit den Steuern 2024 angeben und auf die Rückzahlung der Verrechnungssteuer warten
- kann ich die Zinsauszahlung dieses Jahr angeben, damit die Verrechnungssteuer früher zurückerstattet wird
Vielen Dank für die Unterstützung!