Juristisch versteht man unter Hypothek ein Grundpfandrecht. Der Schuldner (Haus- oder Wohnungseigentümer) verpfändet eine Immobilie dem Gläubiger (Bank oder Versicherer). Als Gegenleistung erhält der Hypothekarnehmer vom Hypothekenanbieter ein Darlehen, das er (neben seinen Eigenmitteln) zur Finanzierung der Immobilie verwendet.
Für den Eigentümer bringt das Darlehen vertraglich definierte Pflichten mit sich, namentlich das Bezahlen des Hypothekarzinses. Das Grundpfandrecht dient der Bank als Sicherheit für den Fall, dass der Hauseigentümer seine Pflichten nicht einhält: Kommt der Hauseigentümer seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Hypothekengeber berechtigt, die Immobilie zwecks Rückzahlung des Darlehens zu veräussern. Die Immobilie selbst dient also als Pfand für das Darlehen, das ihre Finanzierung ermöglicht.
Neben Banken können auch Versicherer als Darlehensgeber auftreten. Das Hypothekardarlehen muss im Allgemeinen, sofern (im Rahmen einer ersten Hypothek) keine Amortisation vorgesehen ist, nie zurückbezahlt werden, da die Laufzeit unbegrenzt ist.
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