Ein Kapitaleinzahlungskonto ist eine Art temporäres Sperrkonto. Es wird benötigt, wenn eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet oder eine Kapitalerhöhung durchgeführt wird.
Nach der Einzahlung bestätigt die Bank dem Handelsregisteramt die Höhe des einbezahlten Kapitals. Das Geld auf dem Kapitaleinzahlungskonto bleibt bis zum Eintrag ins Handelsregister gesperrt.
Nach der Bestätigung der Zahlung wird das Kapitaleinzahlungskonto in der Regel aufgelöst und der entsprechende Betrag auf ein reguläres Firmenkonto (Kontokorrent-Konto) überwiesen.
Im Moment offeriert keine Bank einen Zins für die gesperrten Gelder auf einem Kapitaleinzahlungskonto. Gebühren fallen jedoch an - dabei kann es je nach Bank ganz schön kostspielig werden.
Je nach Bank fallen prozentuale Gebühren und/oder ein absoluter Betrag an. Manche Banken setzen zudem ein Kosten-Minimum und/oder ein Kosten-Maximum fest. Gerade für grössere Summen kann der Kostenunterschied zwischen den einzelnen Banken mehrere tausend Franken betragen. Ein Vergleich lohnt sich also.
Wer die aktuellen Kapitaleinzahlungskosten vergleichen möchte, kann dies im Rahmen des Firmenkonto-Vergleichs von moneyland.ch tun. In der Kostenaufschlüsselung der einzelnen Angebote auf der Resultatseite sind die Kapitaleinzahlungskosten der einzelnen Banken für den eingegebenen Betrag ersichtlich.
Weiterführende Informationen:
Firmenkonto-Vergleich der Schweiz