Karenzfrist wird der Zeitraum nach einem Versicherungsabschluss genannt, während dem Versicherungsnehmer noch keine Versicherungsleistungen beziehen können.
Damit möchten Versicherer verhindern, dass Kundinnen und Kunden eine Versicherung nur deshalb abschliessen, um sofort die gewünschte Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Diverse Schweizer Versicherungen haben Karenzfristen vorgesehen, darunter Rechtsschutzversicherungen, Spitalzusatzversicherungen, ambulante Krankenzusatzversicherungen, Todesfallversicherungen, Tierversicherungen und Kreditversicherungen.
Beispiel Rechtsschutzversicherungen: Bei vielen – allerdings nicht allen Versicherern – gilt eine Karenzfrist von einem bis drei Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist übernehmen die Rechtsschutzversicherungen allfällige Kosten.
Beispiel Krankenversicherungen: Es gibt Versicherungen, die für Kostenbeiträge an Brillen eine Karenzfrist von einem Jahr vorsehen. Verbreitet sind Karenzfristen auch rund um Mutterschaftsleistungen. Beispiel: Eine Spitalzusatzversicherung deckt Geburtskosten erst 270 Tage nach Versicherungsabschluss.
Beispiel Tierversicherungen: Bei vielen Versicherungen für Katzen und Hunde gilt für gewöhnliche Krankheiten eine Karenzfrist von 30 Tagen, für chronische Krankheiten sogar eine Frist von 90 Tagen.
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