Der Begriff der Kopfprämie wird zwar auch im Zusammenhang mit Kopfgeld-Jägern verwendet. In der Versicherungsbranche spricht man allerdings dann von Kopfprämien, wenn die Versicherungsprämien pro Person (also «pro Kopf») anfallen.
Beispiel: In der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung muss eine Familie für jedes einzelne Familienmitglied eine Krankenkassenprämie zahlen. Eine fünfköpfige Familie muss also fünf Prämien begleichen.
Häufig wird der Begriff der Kopfprämie auch dann verwendet, wenn die Prämie unabhängig von der Einkommenshöhe bestimmt wird. Das ist in der Schweizer Grundversicherung der Fall (wenn man von den kantonalen Prämienverbilligungen absieht). Die Schweizer Krankenversicherung wird deshalb in der Fachliteratur häufig als Beispiel für ein Kopfprämien-System herangezogen.
Manchmal wird der Begriff der Kopfprämie auch synonym zum Begriff der Einheitsprämie verwendet. Beim schweizerischen Kopfprämien-System variieren die Krankenversicherungsprämien jedoch je nach Eigenschaften der versicherten Personen.
Weitere Informationen:
Vergleich der Schweizer «Kopfprämien»