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Mindestlohn-Initiative: Pro und Kontra

moneyland.ch hat die wichtigsten Argumente für und gegen die Mindestlohn-Initiative zur praktischen Übersicht zusammengestellt.

Die Mindestlohn-Initiative («Für den Schutz fairer Löhne») ist als Volksinitiative am 23. Januar 2012 eingereicht worden – am 18. Mai 2014 stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber ab.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, der Ständerat mit 29 zu 12 und der Nationalrat mit 137 zu 56 Stimmen. Die Gewerkschaften gehören zu den Befürwortern der Initiative.

Mindestlohn-Initiative: Worum geht es?

Die Bundesverfassung soll nach Wunsch der Initianten geändert werden (den genauen Wortlaut finden Sie hier): Neu soll der Bund schweizweit einen gesetzlichen Mindestlohn festsetzen, der als zwingende Lohnuntergrenze gilt.

Der gesetzliche Mindestlohn soll 22 Franken pro Stunde betragen und regelmässig an aktuelle Lohn- und Preisentwicklungen angepasst werden. Für besondere Arbeitsverhältnisse (wie Praktika oder Lehre) können Ausnahmeregelungen erlassen werden.
 

Argumente der Befürworter

Argumente der Gewerkschaften und des Initiativkomitees:

  • Ein Ja zur Initiative schütze vor Lohndumping.
     
  • Die Schweiz ist eines der weltweit wohlhabendsten Länder. Fast ein Zehntel der arbeitnehmenden Bevölkerung (rund 330'000 Personen) verdient aber weniger als 22 Franken pro Stunde, bei einer 100-prozentigen Stelle also weniger als 4'000 Franken pro Monat.
     
  • Betroffen sind viele Berufe aus Branchen ohne schützende Gesamtarbeitsverträge (GAV), darunter Schuh-Verkäuferinnen, Flugbegleiterinnen und Gartenbauer.
     
  • 7 von 10 Personen mit Tieflöhnen seien Frauen. Frauen seien also vom Lohndumping besonders betroffen.
     
  • Ein Stundenlohn unter 22 Franken pro Stunde sei unwürdig, weil er nicht zu einem würdigen Lebensunterhalt in der teuren Schweiz reiche und unter dem Existenzminimum läge.
     
  • Ein Ja zur Initiative schütze faire Unternehmen vor Billigkonkurrenz. Begründung: Wenn für alle der gleiche Mindestlohn gelte, könnten die Firmen nicht mehr in- und ausländische Arbeitnehmer mit Dumpinglöhnen gegeneinander ausspielen.
     
  • «Anständige» Arbeitgeber, die jetzt bereits mindestens den Mindestlohn bezahlen, müssten sich nicht mehr vor unlauterer Konkurrenz fürchten.
     
  • Steuerzahler müssten keine Sozialhilfe mehr bezahlen für Arbeitnehmer, die wegen Niedriglöhnen zusätzlich auf diese staatlichen Gelder angewiesen seien.
     
  • Die Initiative mache die Schweiz gerechter, indem sie die wachsende Lohnungleichheit bekämpfe.
     
  • Ein Mindestlohn unterstütze den Konsum einer Volkswirtschaft, weil der Einzelne mehr Geld habe zum Ausgeben, wenn er mehr verdiene. Die Initiative stärke damit die Wirtschaft und schaffe Arbeitsplätze.
     
  • Für einen regional abgestuften Mindestlohn sei die Schweiz zu kleinräumig.

 

Argumente der Gegner

  • Die Initiative sei gut gemeint, allerdings kontraproduktiv und für die Armutsbekämpfung nicht geeignet. Für viele KMU, einzelne Branchen und die Schweizer Wirtschaft als Ganzes sei der vorgeschlagene Mindestlohn schädlich.
     
  • Ein Mindestlohn von 22 Franken sei für Grossfirmen vielleicht verkraftbar, nicht aber für viele kleinere und mittlere Schweizer Firmen. Das führe bei Schweizer KMU zu Stellenabbau und höherer Arbeitslosigkeit, besonders im Detailhandel, Gartenbau, in der Landwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie. Manche Firmen müssten ihren Betrieb auch ganz einstellen. Szenarien rechneten mit 7'000 bis 30'000 zusätzlichen Arbeitslosen infolge des landesweiten Mindestlohns von 22 Franken.
     
  • Bei einem neu eingeführten Mindestlohn müssten viele Firmen auch die Löhne, die bereits jetzt über dem Mindestlohn liegen, entsprechend erhöhen. Das könnten sich viele KMU nicht leisten.
     
  • Die Initiative schaffe also nicht mehr Gleichheit, das Lohngefüge bei den Erwerbstätigen verschiebe sich einfach «nach oben». Die Ungleichheit könnte sogar noch zunehmen, weil Tausende von Arbeitsnehmern entlassen würden.
     
  • Weitere negative Konsequenzen der Initiative: die Schwarzarbeit könnte zunehmen. Die Produkte des täglichen Konsums würden teurer, weil die zusätzlichen Lohnkosten auch auf die Konsumenten überwälzt werden müssten.
     
  • Arbeit sei – wenn auch keine Garantie – so doch die beste Versicherung gegen Armut. Nur 13 Prozent der Tieflohnbezüger gehören zu den «armen Haushalten» gemäss Bundesamt für Statistik. Nur 15 Prozent der Erwerbstätigen mit einem Stundenlohn unter 22 Franken hätten ein relativ hohes Armutsrisiko (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung). Über ein Drittel der Tieflohnbezüger würde noch bei den Eltern leben, und rund 80 Prozent in einem Haushalt mit mindestens einem zweiten Einkommen.
     
  • Tieflohnarbeit stelle häufig einen Einstieg dar und führe mit der Zeit zu höheren Bezügen.
     
  • Ein Mindestlohn von 22 Franken wäre Weltrekord. Auch kaufkraftbereinigt gehöre ein Erwerbstätiger mit einem solchen Lohn zum soliden Mittelstand.
     
  • Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz nähme für ausländische Unternehmungen mit der Annahme der Initiative weiter ab.
     
  • Der vorgeschlagene Mindestlohn wäre undifferenziert und würde unterschiedliche Branchen gleich behandeln – was Betrieben in Branchen mit tiefem Lohnniveau schaden würde.
     
  • Ein landesweit identischer Mindestlohn missachte die markanten Unterschiede der Lebensunterhaltskosten und Durchschnittslöhne zwischen den verschiedenen Schweizer Regionen.
     
  • Es gäbe bereits eine Anzahl von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), welche verbindliche Mindestlöhne beinhalteten – die allerdings zu Recht je nach Branche, Qualifikation, Betriebszugehörigkeit und Region differenziert würden.
     
  • Gegen Lohndumping gäbe es bereits eine Reihe von flankierenden Massnahmen.
     
  • Der Staat dürfe sich nicht in Lohnfragen der privaten Unternehmungen einmischen, das sei kontraproduktiv. Der Markt funktioniere besser und gerechter ohne staatliche Vorschriften.
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