Ab 2021 gelten für Telekom-Anbieter neue Vorschriften im Rahmen einer Revision des Fernmeldegesetzes (und weiterer Gesetze und Verordnungen). Mit diesen Änderungen möchte der Bundesrat die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern.
1. Neuerung: Mehr Transparenz beim Internet-Zugang
Worum geht es?
Ab dem 1. September 2021 müssen die drei Mobilfunk-Betreiber Swisscom, Salt und Sunrise die Qualität ihres mobilen Internets messen. Auch die grossen Provider für das Internet zu Hause wie Swisscom, UPC, Quickline und Sunrise müssen entsprechende Messungen durchführen. Ab dem 1. Januar 2022 sind die Anbieter verpflichtet, diese Informationen zu veröffentlichen.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Eine bessere und transparente Information über die Qualität des Internet-Zugangs ist sehr zu begrüssen. Denn in vielen Fällen erhalten Kunden einen wesentlich langsameren Internet-Anschluss, als sie effektiv bezahlen. Allerdings sind solche Messungen komplex und umständlich. Es ist noch unklar, wie verlässlich die veröffentlichten Daten effektiv sein werden.
2. Neuerung: 12 Monate Gültigkeit bei Roaming-Optionen und Roaming-Paketen
Worum geht es?
Roaming-Optionen und Roaming-Pakete müssen ab dem 1. Juli 2021 während mindestens 12 Monaten gültig sein. Kunden müssen das Startdatum der Option frei bestimmen können. Was Roaming genau bedeutet, können Sie hier nachlesen.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Ich habe die bisherige Regelung, dass die Daten-Roaming-Pakete häufig nach 30 Tagen verfallen, immer wieder kritisiert. Die neue Regelung ist ein riesiger Fortschritt. Die neue Regelung ist auch für Kunden sinnvoll, die sich während einem Jahr mit Unterbrüchen immer wieder mal im Ausland aufhalten.
3. Neuerung: Kostenlimite fürs Roaming
Worum geht es?
Ab dem 1. Juli 2021 dürfen Mobilfunk-Provider ihren Kunden Roaming-Services erst anbieten, nachdem die Kunden eine persönliche Roaming-Kostenlimite festgelegt haben. Dies gilt auch für bereits bestehende Kunden.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Mit der neuen Regelung müssen Telekom-Kunden selbst eine Kostenlimite für Roaming-Dienstleistungen definieren. Man darf gespannt sein, wie die Mobilfunk-Anbieter diese neue Regelung umsetzen werden. Grundsätzlich kann die neue Regelung Kostenfallen verhindern, da die Anbieter das Roaming unterbrechen müssen, sobald die Kostenlimite erreicht wird.
4. Neuerung: Verbot der alten Taktungsregeln beim Roaming
Worum geht es?
Ab 1. Juli 2021 müssen Mobilfunk-Anbieter Roaming-Gespräche im Sekundentakt und Internet-Verbindungen im Ausland auf ein Kilobyte genau abrechnen. Lediglich das Aufrunden auf die nächsten 10 Rappen ist erlaubt. Bei Anrufen im Ausland unter 30 Sekunden Durchschnittsdauer dürfen die Mobilfunk-Anbieter 30 Sekunden verrechnen.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Es ist sehr zu begrüssen, dass der Bundesrat die alten Taktungsregelungen beim Roaming verbietet. Mit der bisherigen Taktung verdienten die Mobilfunk-Anbieter bisher sehr viel Geld. Insbesondere bei kürzeren Anrufen bezahlen Mobilfunk-Kunden aufgrund des Taktungstricks viel mehr, als sie eigentlich müssten. Bei einem Anruf von 2 Minuten und 1 Sekunde bezahlt der Kunde momentan fast 50% zu viel.
5. Neuerung: Bessere Roaming-Informationen
Worum geht es?
Ab 1. Juli 2021 müssen die Schweizer Mobilfunk-Anbieter ihre Kunden mindestens einmal jährlich «schriftlich und leicht verständlich über die Konditionen und Modalitäten des internationalen Roamings» informieren. Auch bei Aktivierung oder Deaktivierung von Roaming-Diensten und wie bisher beim Vertragsabschluss gilt diese Regelung.
Schweizer Mobilfunk-Anbieter müssen die Kunden über folgende Punkte informieren:
1. Wie und wo die aktuell geltenden Tarife und die Tarifoptionen abgefragt werden können.
2. Über die Möglichkeit, eine Kostenlimite festzulegen.
3. Über die Möglichkeit, das Roaming zu sperren.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Es ist sinnvoll, wenn die Anbieter die Kunden besser über das Roaming informieren müssen. Denn die Erfahrung zeigt, dass es immer noch zu viele Kunden gibt, die beim Roaming in Kostenfallen hineinlaufen.
6. Neuerung: Mehr Freiheit beim Telefonieren
Worum geht es?
Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Festnetz-Anbieter bei IP-Telefonie (VoIP) die Zugangsdaten an Kunden herausgeben. Das bedeutet, dass vom Kunden frei gewählte Festnetz-Telefone eingesetzt werden können.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Das Thema betrifft zwar nur wenige Kunden. Doch manch betroffene Kunden dürften sich freuen, wenn sie neu ein Gerät nach eigener Wahl einsetzen dürfen. Ebenso ist neu auch die nomadische Nutzung möglich. Das heisst, mit der Festnetz-Nummer können Kunden an verschiedenen Orten telefonieren.
7. Neuerung: Massnahmen gegen unerwünschte Werbeanrufe
Worum geht es?
Schweizer Telekom-Anbieter müssen neu einen Filter einführen und damit unerwünschte Werbeanrufe herausfiltern. Ab 1. Januar 2021 wird auch das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert. Neu sind Werbeanrufe von einer nicht im Telefonverzeichnis eingetragenen oder missbräuchlich verwendeten Nummer unlauter.
Einschätzung von Ralf Beyeler
Unerwünschte Werbeanrufe sind mittlerweile ein Politikum geworden. Es bleibt aber fraglich, ob die neuen Massnahmen etwas nützen. In der Regel operieren Callcenter oftmals aus dem Ausland. Es bleibt zu hoffen, dass die Anzahl der nervigen Werbeanrufe abnehmen wird. Zu viel Hoffnung dürfen sich Schweizer Kunden hier aber leider nicht machen.
Weitere Informationen:
Schweizer Telekom-Vergleiche und Rechner
Handy-Abos im Vergleich
Roaming im Vergleich