Ob Privat- oder Verkehrsrechtsschutz: Wenn Sie regelmässig Prämien für eine Versicherung zahlen, dürfen Sie auch erwarten, dass Sie im Ernstfall geschützt sind. Ein Blick in die Vertragsbestimmungen – das sprichwörtliche «Kleingedruckte» – zeigt allerdings: Die Liste der Ausnahmen ist meist genauso lang wie die Anwendungsbereiche Ihrer Rechtsschutzversicherung. moneyland.ch hat für Sie eine Übersicht zu einigen der häufigsten Ausschlüsse, welche Schweizer Rechtsschutzversicherungen festlegen, erstellt.
Wenn der Streitwert niedriger ist als der im Vertrag bestimmte Mindestbetrag, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. In der Regel erhalten Sie allerdings Rechtsberatung seitens der Versicherung. Liegt der Streitwert über einem bestimmten Maximalbetrag, übernimmt die Versicherung die Kosten anteilsmässig und Sie müssen den Rest selbst tragen. In wenigen Fällen zahlen Versicherungen überhaupt nicht, wenn Streitigkeiten einen bestimmten Gesamtstreitwert überschreiten.
Bussen und Strafzahlungen sind von Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt. Dasselbe gilt, wenn Sie aufgrund eines Delikts Schadenersatz zahlen müssen. Meistens stellt die Versicherung allerdings die Kaution, wenn Ihnen andernfalls eine Untersuchungshaft drohen würde. Diesen Betrag müssen Sie der Versicherung zurückerstatten.
Vorsätzliche Straftaten sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Dazu gehören auch Raserdelikte. In vielen Vertragsbedingungen sind konkrete Geschwindigkeitsübertretungen festgehalten, ab denen der Versicherungsschutz nicht mehr greift. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Freispruch erhalten. Einige Versicherungen kommen bei Straftaten für den Anwalt der ersten Stunde auf. Sie müssen den Vorschuss allerdings zurückerstatten, falls Sie verurteilt werden.
Bei Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen sind eine ganze Reihe weiterer Ausschlüsse im Zusammenhang mit vorsätzlichen Rechtswidrigkeiten vorgesehen. Dazu gehören das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer beeinträchtigender Drogen. Auch Fahrten ohne gültigen Fahrausweis, gültige Nummernschilder oder obligatorische Versicherung sowie die Teilnahme an unzulässigen Fahrten und Rennen werden meistens ausdrücklich ausgeschlossen.
Medizinische Analysen und Tests im Zusammenhang mit Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer zahlt der Rechtsschutz in der Regel nicht. Das gilt beispielsweise auch für gerichtlich angeordnete Bluttests. Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung der versicherten Person sind ebenfalls oft explizit ausgeschlossen.
Wenn Sie vor Gericht müssen, weil Sie sich aktiv an einer Schlägerei oder Tätlichkeit beteiligt haben, sind Sie nicht versichert.
Wenn es bei der Streitigkeit um die Investition von Vermögenswerten geht, gilt der Rechtsschutz in der Regel nicht. Wenn Sie also der Meinung sind, dass Ihr Vermögensverwalter falsch angelegt hat oder die Beratung schlecht war, können Sie in einem allfälligen Prozess nicht auf Unterstützung der Versicherung hoffen. Auch Verfahren im Zusammenhang mit Spekulationen und Wetten sind meist explizit ausgeschlossen.
Rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen. Teils wird eine zusätzliche Option für einen Immobilienrechtsschutz angeboten, die Sie mit der Privatrechtsschutzversicherung wählen können.
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
Sind Sie im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in einen Rechtsstreit verwickelt, zahlt der Privatrechtsschutz meist nicht. Manche Anbieter machen eine Ausnahme, wenn der jährliche Erwerb einen relativ niedrigen Betrag nicht überschreitet – zum Beispiel 10’000 Franken bei Justis (CAP).
- Geschäftsleitungsmitglieder
Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit als Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglied sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen.
- Streit mit eigener Versicherung
Für Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung zahlt diese Versicherung nicht. Dasselbe gilt für Rechtsfälle und Leistungen im Zusammenhang mit Angestellten der Versicherung und vom Anbieter beauftragten Personen. Das können beispielsweise Anwältinnen und Anwälte sein, die sich mit Ihrem Fall befasst haben.
Viele Versicherungen schliessen Streitigkeiten unter Familienangehörigen beziehungsweise Personen, die mit derselben Police versichert sind, komplett aus. Bei anderen Anbietern heisst es, dass in einer solchen Situation lediglich der Versicherungsnehmer geschützt sei. Dabei handelt es sich um diejenige Person, die effektiv den Vertrag unterschrieben hat. Wenn Sie also beispielsweise im Rahmen einer Familienpolice versichert sind, die aber nicht auf Ihren Namen lautet, sind Sie nicht geschützt. Auch wenn Sie sich von einer mitversicherten Person scheiden lassen, werden die mit dem Rechtsschutz verbundenen Leistungen in der Regel nur einmal erbracht.
Wenn Sie in einen Prozess im Zusammenhang mit Streik, Krieg oder Terrorismus verwickelt sind, geniessen Sie keinen Rechtsschutz. Viele Versicherungen nennen zudem ionisierende Strahlung, Kernspaltung und Naturkatastrophen als Ausschlusskriterien.
Nicht versichert sind Verfahren vor internationalen Gerichten – unabhängig davon, ob Ihre Versicherung auch in Ländern ausserhalb der Schweiz gilt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie beispielsweise vor den internationalen Strafgerichtshof treten müssen, bezahlt die Versicherung nicht. Dasselbe gilt für supranationale Gerichte, wie etwa den Europäischen Gerichtshof.
- Ursachen vor Versicherungsbeginn
Sie können kein «brennendes Haus» versichern: Rechtliche Streitigkeiten, die sich auf ein Ereignis beziehen, das geschah, bevor Sie versichert waren, sind ausgeschlossen. Das gilt beispielsweise auch bei Krankheiten, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind – wenn der Unfall selbst bereits vor Abschluss der Police geschah.
Wäre der konkrete Fall zwar durch die Police gedeckt, aber die Versicherung ist der Auffassung, dass Sie im Prozess keine Chance hätten, kann sie Leistungen verweigern. Sie können in diesem Fall aber einen Schiedsrichter hinzuziehen, der entscheidet, ob die Einschätzung der Versicherung gerechtfertigt ist. Falls nicht, muss die Versicherung zahlen. Achtung: Die Kosten für die Beurteilung durch den Schiedsrichter trägt meistens der Verlierer – fällt der Entscheid nicht zu Ihren Gunsten aus, haben Sie also zusätzliche Kosten. Wenn Sie trotz der sogenannten Aussichtslosigkeit auf eigene Faust einen Prozess finanzieren und zumindest einen Teilsieg erreichen, muss die Versicherung Leistungen erbringen.
Hinweis: Die oben genannten Ausschlusskriterien gelten bei den meisten Schweizer Versicherungen, die Sie im Online-Vergleich von moneyland.ch finden. Allerdings kann es trotzdem kleine Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern geben. Zudem hat jede Versicherung in der Regel noch ein paar eigene, weniger weit verbreitete Ausschlüsse. Beispiel: Manche Versicherungen schliessen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lenkern von Flugzeugen komplett aus, andere nicht. Darum sollten Sie vor Abschluss einer Police unbedingt die Bedingungen im Detail durchlesen, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihre Bedürfnisse abdeckt.
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