Corona Reiseversicherung Schweiz Vergleich
News: Versicherungen

Schweizer Reiseversicherungen im Corona-Vergleich

11. Mai 2021 - Benjamin Manz

Sind Annullierungen und Reiseunterbrüche aufgrund der Corona-Situation versichert? moneyland.ch hat für Sie die Bestimmungen der Schweizer Reiseversicherungen miteinander verglichen und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Bei den Coronavirus-Impfungen geht es nun auch in der Schweiz endlich voran. Viele Schweizerinnen und Schweizer können es kaum erwarten, wieder vermehrt ins Ausland zu reisen. Doch zahlt Ihre Reiseversicherung, wenn Sie die Reise aufgrund von Corona nicht antreten können oder abbrechen müssen?

Der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch hat recherchiert und bei den Schweizer Reiseversicherungen nachgefragt, welche Fälle versichert sind. Wenn nichts anderes vermerkt wird, sind nachfolgend mit Reiseversicherungen Jahresreiseversicherungen gemeint, die für alle Reisen während der Vertragsdauer gelten.

Tipp: In der untenstehenden Box können Sie sich eine Vergleichsübersicht über die Schweizer Reiseversicherungen kostenlos zustellen lassen.

Fall 1: Ist meine Reise versichert, wenn ich in der Schweiz an Corona erkranke?

Ja. In diesem Fall zahlen praktisch alle Reiseversicherungen den Schaden für die Annullierung der Reise bis zur versicherten Summe. Das gilt auch dann, wenn das Reiseland auf der BAG-Risikoliste steht. In der Regel ist aber eine offizielle Testbestätigung notwendig.

Fall 2: Ist meine Reise versichert, wenn ich in der Schweiz in Quarantäne muss, ohne dass ich Covid-positiv bin?

Bei vielen Reiseversicherungen sind die Annullierungskosten versichert, wenn es sich um eine individuelle Quarantäne handelt – selbst wenn die versicherte Person selbst nicht positiv getestet wurde. Zum Beispiel wenn eine Person im gleichen Haushalt Covid-positiv getestet worden ist. 

Fall 3: Ist meine Reise versichert, wenn eine nahestehende Person in der Schweiz an Corona erkrankt?

Abgedeckt ist die Annullierung Ihrer Reise bei vielen Versicherungen auch dann, wenn eine nahestehende Person (zum Beispiel ein Familienmitglied) an Corona erkrankt, auch wenn Sie selbst nicht in Quarantäne müssen.

Fall 4: Ist meine Reise versichert, wenn ich Bedenken habe, in das Zielland zu reisen?

Nein. Wenn Sie aufgrund der Corona-Situation persönliche Bedenken haben, in ein Land zu reisen, genügt das nicht als Versicherungsgrund. Anders kann es aussehen, wenn die Schweizer Behörden das Reiseland als Corona-Risikoland einstufen.

Fall 5: Bin ich in jedem Fall gegen Restriktionen im Reiseland versichert?

Wenn es bereits Reise-Restriktionen aufgrund der Corona-Situation bei der Buchung Ihrer Reise gab, ist Ihre Reise in der Regel nicht versichert. 

Wenn das Reiseland nach Ihrer Buchung Restriktionen erlässt – wenn es zum Beispiel im Rahmen einer Einreisesperre keine Touristen mehr ins Land lässt oder Sie nach Ankunft in eine längere Quarantäne im Reiseland müssten – kommt es ganz auf Ihre Reiseversicherung an. 

Nicht gedeckt sind die Annullierungskosten in diesem Fall zum Beispiel bei der Allianz Travel, Helvetia, HanseMerkur, Generali und ACS. 

Bei einigen anderen Versicherungen ist der Fall nur abgedeckt für Reisen vor einem bestimmten Buchungsdatum (sofern die Schweizer Behörden nicht von einer Reise ins entsprechende Land abgeraten haben). Bei der ERV sind nur Reisen gedeckt, die bis zum 5.11.2020 gebucht wurden, bei der CSS bis zum 12.3.2020 und bei der AXA bis zum 28.10.2020.

Fall 6: Ist meine Reise versichert, wenn ich nach der Rückreise in Quarantäne müsste?

Es kann sein, dass Ihr Reiseland nach der Buchung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Risikoland eingestuft wird und Sie nach der Rückreise in der Schweiz in Quarantäne müssten. 

Sind die Annullierungskosten gedeckt, wenn eine solche Quarantäne nach der Reise für Sie – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – nicht in Frage kommt? Bei vielen Versicherungen sind die Kosten leider nicht gedeckt. Oft gelten hier die gleichen Versicherungsbestimmungen wie für Corona-Restriktionen im Reiseland (siehe Fall 5).

Fall 7: Ist meine Reise versichert, wenn das Reiseland eine Impfpflicht verlangt?

Wenn das Reiseland oder eine Airline einen Impfausweis verlangt, Sie sich aber aufgrund einer Unverträglichkeit nicht impfen lassen können, ist die Annullierung Ihrer Reise nur bei einigen Reiseversicherungen gedeckt.

Nicht versichert ist der Fall zum Beispiel bei der Mobiliar und Generali. Bei anderen Anbietern wie der Zurich-Versicherung nur in Spezialfällen, etwa einer Schwangerschaft. Bei der Zusatzversicherung der ERV sind auch Fälle einer «unerwarteten» Impfflicht für die Reisedestination gedeckt, wenn Sie sich nicht rechtzeitig impfen können.

Fall 8: Ist meine Reise versichert, wenn ein Arbeitskollege in der Schweiz an Corona erkrankt?

Wenn ein Arbeitskollege an Corona erkrankt und Sie ihn deshalb vertreten müssen, ist die Reiseannullierung bei vielen Versicherungen abgedeckt. Das gilt in der Regel nicht nur für Corona, sondern auch für andere «ernsthafte» Erkrankungen. Bei der Axa ist der Fall nur dann versichert, wenn Sie die Versicherung vor dem 13.3.2020 abgeschlossen haben.

Fall 9: Bin ich versichert, wenn ich im Reiseland an Corona erkranke?

Wenn Sie im Reiseland selbst an Corona erkranken, sind Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und Rückreise bei den meisten Schweizer Assistance-Reiseversicherungen gedeckt. 

Allerdings gelten je nach Versicherung unterschiedliche Deckungssummen. Auch gibt es Versicherungen wie Generali, die für die Mehrkosten in diesem Fall nicht aufkommen.

Abgedeckt sind in der Regel auch medizinische Notfälle und Notevakuierungen, wenn Sie an Corona erkranken. Allerdings gibt es auch hier je nach Reiseversicherung grössere Unterschiede bei der Deckung. Manche Assistance-Reiseversicherungen übernehmen die medizinischen Kosten gar nicht.

Fall 10: Bin ich versichert, wenn im Reiseland eine Quarantäne für mich verordnet wird?

Wenn Sie im Reiseland in Quarantäne müssen, ohne selbst an Corona erkrankt zu sein, wird die Lage je nach Fall und Reiseversicherung unterschiedlich beurteilt. 

In der Regel sind Folgekosten gedeckt, wenn die Quarantäne individuell angeordnet wird. Zum Beispiel dann, wenn Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. So übernimmt zum Beispiel die ERV in diesem Fall Mehrkosten bis 700 Franken vor Ort und die Rückreisekosten (mit einer Corona-Zusatzdeckung bei der ERV werden Mehrkosten vor Ort bis 3000 Franken pro Person übernommen).

Häufig nicht oder nur beschränkt abgedeckt sind allgemeine Quarantäne-Verordnungen. Zum Beispiel wenn Sie im Reiseland als Touristen aus der Schweiz in Quarantäne müssen. Die Reiseversicherung von TCS übernimmt in diesem Fall nur Kosten für einen verlängerten Aufenthalt bis 1000 Franken pro Person. 

Die Kosten für Events, die Sie aufgrund einer allgemeinen Quarantäne verpasst haben, werden von einigen Reiseversicherungen übernommen, sofern der Veranstalter nicht zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet ist. 

Was muss ich allgemein bei Reiseversicherungen beachten?

Von Reiseversicherung zu Reiseversicherung kann es im Zusammenhang mit Corona individuelle Unterschiede geben. Auch wenn die Reisekosten in Zusammenhang mit Covid-19 abgedeckt sind, können die Deckungssummen je nach Versicherung und Fall stark limitiert sein.

Auch wenn die Reisekosten gemäss Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht gedeckt sind, sollten Sie bei Ihrer Reiseversicherung nachfragen. Manche Versicherungen zeigen sich gerade während der Corona-Krise je nach Fall kulant. Generali teilt zum Beispiel mit, dass jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werde.

Eine wichtige Rolle spielt auch das Datum des Versicherungsabschlusses sowie der Reisebuchung. So teilt zum Beispiel die Mobiliar mit, dass für Kunden, die nach dem 16.3.2020 eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, sämtliche Ereignisse im Zusammenhang mit Covid-19 ausgeschlossen sind.

Ausserdem kann sich die Corona-Reisesituation jederzeit ändern – auch die Reiseversicherungen passen ihre Bestimmungen laufend an. Die in diesem Beitrag genannten Angaben der Versicherer können sich somit in Zukunft wieder ändern.

Was ist der Unterschied zwischen Annullierungs- und Assistance-Versicherungen?

Jahresreiseversicherungen haben häufig zwei Komponenten: Eine Annullierungs- und eine Assistance-Versicherung. Die Annullierungsversicherung übernimmt die Kosten aufgrund eines Ereignisses vor Reiseantritt. Die Assistance-Versicherung kommt für Schaden auf, der während der Reise auftritt.

Die Unterscheidung gilt auch für Versicherungskosten im Zusammenhang mit Corona. So sind Folgekosten aufgrund eines Reiseunterbruchs in der Regel nicht gedeckt, wenn Sie keine Assistance-Versicherung haben.

Sind abgesagte Reisen auch innerhalb der Schweiz versichert?

Ja. Bei den meisten Schweizer Reiseversicherungen sind nicht nur Reisen im Ausland, sondern auch in der Schweiz versichert. Bei manchen gibt es aber Einschränkungen. So sind bei der Cembra Money Bank Reisen nur versichert, sofern der Zielort 150 Kilometer von Ihrem Hauptwohnsitz entfernt ist oder eine Übernachtung im Voraus gebucht wurde.

Wie finde ich die richtige Reiseversicherung?

Bei einmaligen Reiseversicherungen, die Sie zum Beispiel direkt bei der Airline oder auf einem Online-Reiseportal buchen, sollten Sie unbedingt kurz überprüfen, ob die wichtigsten Fälle in Zusammenhang mit der Corona-Krise gedeckt sind. Ansonsten lohnt sich ein Abschluss kaum.

Bei Jahresreiseversicherungen, die sich in der Regel ab zwei grösseren Reisen pro Jahr lohnen, sollten Sie vor dem Abschluss die Kosten und Leistungen vergleichen. Das erledigen Sie am besten mit dem führenden Vergleich für Reiseversicherungen auf moneyland.ch.

Solange Corona noch ein Thema ist, sollten Sie zudem überprüfen, wie die einzelnen Anbieter bei Neuabschlüssen verschiedene Corona-Szenarien versichern. Dafür können Sie das kostenlose PDF nutzen, das Sie sich in der untenstehenden Box zustellen lassen können.

Wie erhalte ich meine Reisekosten zurück?

In der Regel sollten Sie zuerst die Reiseveranstalter, Transportgesellschaften und Airlines zwecks Rückerstattung kontaktieren. In der Regel kommt Ihre Reiseversicherung erst dann ins Spiel, wenn die Veranstalter und Airlines keine Entschädigung zahlen. 

Beispiel: Die SWISS gibt an, dass Sie bei einer Einreisesperre im Zielland aufgrund von Corona für die Annullierungskosten aufkommt. In diesem Fall müssen Sie die Reiseversicherung gar nicht in Anspruch nehmen.

Selbst wenn die Veranstalter das Geld nicht zurückerstatten und die Reiseversicherung gemäss den AVB prinzipiell nicht zahlen müsste, besteht noch Hoffnung. Während der Corona-Krise haben sich manche Schweizer Reiseversicherungen kulant gezeigt. Nachfragen lohnt sich also. 

Weitere Informationen:
Reiseversicherungen: Jetzt kostenlos vergleichen

Wünschen Sie eine Vergleichsübersicht über die Corona-Deckungen von Schweizer Reiseversicherungen? Hier können Sie sich den Vergleich kostenlos zuschicken lassen.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.