Beim Staffeltarif handelt es sich um eine Tarifart. Er kommt in verschiedenen Bereichen und Branchen zur Anwendung, zum Beispiel bei Bankgebühren.
Achtung: Wird der Begriff in anderen Zusammenhängen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Steuern, kann die Bedeutung von der hier beschriebenen abweichen.
Beim Staffeltarif gibt es mehrere Betragsstufen. Je nachdem, welche Stufe erreicht wird, wird ein anderer Prozentsatz als Gebühr verrechnet. Dabei gilt der Prozentsatz nur für die jeweilige Stufe, nicht für den gesamten Betrag. In der Regel nimmt der Prozentsatz mit steigenden Betragsstufen ab.
Beispiel
Für den Teil des Vermögens bis 50'000 Franken erhebt eine Bank eine Depotgebühr von 0.3 Prozent pro Jahr, für den Vermögensteil bis 100'000 Franken eine Gebühr von 0.2 Prozent und für den Vermögensteil ab 100'000 Franken eine Gebühr von 0.1 Prozent.
0 bis und mit 50'000 Franken: 0.3 Prozent
50'000 bis und mit 100'000 Franken: 0.2 Prozent
Ab 100'000 Franken: 0.1 Prozent
Bei einem Vermögen von 50'000 Franken zahlen Kunden in diesem Beispiel mit 0.3 Prozent also eine Gebühr von 150 Franken (50'000 Franken * 0.3 Prozent). Bei einem Betrag von 100'000 Franken zahlen sie 250 Franken (150 Franken zuzüglich 50'000 Franken * 0.2 Prozent), bei einem Betrag von 110'000 Franken zahlen sie 260 Franken (250 Franken plus 10'000 Franken * 0.1 Prozent).
Schweizer Banken und Online-Broker verwenden im Anlagegeschäft manchmal diese Tarifart zur Berechnung von Depotgebühren, Courtagen oder ähnlichen Gebühren.
Unterschied zum Stufentarif
Auch beim Stufentarif gibt es unterschiedliche Prozentsätze je nach Betragsstufe. Der Unterschied liegt darin, dass beim Stufentarif der Prozentsatz jeweils für den gesamten Betrag gilt, nicht nur für die jeweilige Betragsstufe wie beim Staffeltarif. Der Staffeltarif ist damit für die Kunden meistens teurer als eine Abrechnung nach dem Stufentarif (wenn die Prozentsätze pro Stufe dieselben sind).
Weitere Informationen:
Stufentarif
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