Unter dem technischen Zinssatz verstehen Schweizer Finanzfachleute eine Kenngrösse zur Berechnung der zukünftigen Zahlungen in der Schweizer Vorsorge. Dazu gehören Lebensversicherungen und Pensionskassen.
Der technische Zinssatz ist ein sogenannter Diskontsatz. Mit diesem Zinssatz werden die zukünftigen Versicherungsleistungen diskontiert, also auf den Wert in der Gegenwart zurückgerechnet.
Im Fall von Pensionskassen weiss niemand genau, wie gross das Vorsorgekapital in Zukunft sein wird. Das ist abhängig von den zukünftigen Renditen der Vorsorgeanlagen. Diese wiederum sind abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, die nur ungefähr prognostiziert werden können – wenn überhaupt.
Der technische Zinssatz ist deshalb im Fall von Pensionskassen kein tatsächlicher Zinssatz, sondern wird nur als Bewertungsgrösse verwendet. Je nach Höhe des technischen Zinssatzes variiert das angenommene zukünftige Kapital, das der Vorsorgenehmer bei seiner Versicherung oder der Pensionskasse hat.
Im Fall von Schweizer Lebensversicherungen handelt es sich beim technischen Zinssatz um den Zinssatz, den die Versicherungen ihren Kunden vertraglich für die Zukunft garantieren.
Dabei legt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die maximale Höhe des technischen Zinssatzes fest. Er darf für Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge nicht höher sein als 60 Prozent des gleitenden Zehnjahres-Durchschnitts eines von der Finma festgelegten Referenzzinssatzes. Die Versicherungen sollen ihren Kunden schliesslich keine zu hohen Versprechungen machen, die sie dann später nicht einhalten können.
Wenn die Finma den technischen Zinssatz erhöht oder senkt, betrifft das nur Lebensversicherungsverträge (Policen), die neu abgeschlossen werden. Für bereits abgeschlossene Policen sind die Finma-Änderungen hingegen nicht relevant. Der Zinssatz für Versicherungskunden wird nämlich vertraglich im Voraus für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung vereinbart.
Seit dem 1. September 2021 dürfen die technischen Zinssätze für Lebensversicherungen gemäss Finma maximal 0.05 Prozent (CHF), 0.25 Prozent (EUR) oder 1.25 Prozent (USD) betragen.
Weiterführende Information:
Vergleich der Schweizer Lebensversicherungen
Todesfallversicherungen in der Schweiz