Bei einem Termingeschäft oder Zeitgeschäft gehen zwei Vertragsparteien eine gegenseitig bindende Verpflichtung ein, einen Kauf oder Verkauf nicht sofort, sondern erst in der Zukunft zu realisieren. Im Gegensatz zu einem Kassageschäft divergieren Verpflichtungs- und Erfüllungszeitpunkt also zeitlich. Der Gegenstand des Termingeschäfts wird auch Underlying genannt.
Termingeschäfte dienen dazu, sich gegen mögliche zukünftige Kursschwankungen abzusichern. Sie werden allerdings auch zu Spekulationszwecken genutzt. In diesem Fall spekuliert der Käufer bei Abschluss des Termingeschäfts darauf, dass die Kurse beziehungsweise Preise des Underlyings steigen werden. Der Verkäufer hofft hingegen auf sinkende Kurse.
Termingeschäfte sind prinzipiell mit Gütern jedweder Art von Underlying möglich, also zum Beispiel mit Wertpapieren, Rohstoffen oder Waren im Allgemeinen. Man unterscheidet zwischen einem bedingten und einem unbedingtem Termingeschäft.
Bei einem bedingten Termingeschäft – zum Beispiel im Fall von Optionen – hat der Käufer die Wahl: Der Käufer kann das Geschäft zum vereinbarten Zeitpunkt tatsächlich ausüben oder es verfallen lassen. Die Verpflichtung zur Erfüllung des Geschäfts entfällt für den Käufer. Für den Verkäufer bleibt sie bestehen.
Bei einem unbedingten Termingeschäft haben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Pflicht, ihren Terminkontrakt zu erfüllen. An der Börse zählen vor allem Futures oder Swaps zu den unbedingten Termingeschäften. Forwards sind ausserbörsliche unbedingte Termingeschäfte.
Beispiel für ein unbedingtes Termingeschäft: Ein Verkäufer von Kakaobohnen möchte seine Bohnen möglichst gewinnbringend verkaufen. Ein Schokoladenhersteller aus der Schweiz möchte die Kakaobohnen so günstig wie möglich einkaufen. Produzent und Hersteller einigen sich am 1. Januar auf eine Abnahmemenge von 100 Kilogramm und einen Preis für 10 kg von 25 Franken. Sowohl Liefer- als auch Zahlungstermin soll der 15. Februar sein.
Der Produzent hat durch dieses Termingeschäft die Sicherheit, 100 kg seiner Ware zum Gesamtpreis von 250 Franken zu verkaufen. Der Schokoladenhersteller hat die vertragliche Sicherheit, die Ware sechs Wochen nach Abschluss des Termingeschäfts zum vereinbarten Preis zu erhalten. Schwankungen des Kakaopreises sind für beide Parteien nach Abschluss dieses unbedingten Termingeschäfts nicht mehr relevant.
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