Im Folgenden sind die wichtigsten Beziehungen dieser Anspruchsgruppen kurz skizziert:
Beziehung zwischen Kunde und unabhängigem Vermögensverwalter (UVV)
Der unabhängige Vermögensverwalter erhält vom Kunden eine beschränkte Verwaltungsvollmacht. Der unabhängige Vermögensverwalter hat nicht das Recht, ohne die Vollmacht des Kunden Vermögenswerte zu übertragen.
Beziehung zwischen unabhängigem Vermögensverwalter (UVV) und der Depotbank
Der unabhängige Vermögensverwalter entscheidet nach Vorabklärungen mit dem Kunden, welche Anlagen getätigt werden. Im Idealfall ist der unabhängige Vermögensverwalter (UVV) auch unabhängig im eigentlichen Wortsinn – die Anlageentscheidungen sollte er also unabhängig von allfälligen Retrozessionen durch Banken oder Fonds tätigen.
Beziehung zwischen der Depotbank und dem Kunden
Es besteht eine «übliche» Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Depotbank. Allerdings ermächtigt der Kunde den unabhängigen Vermögensverwalter, seine Anlagen bei der Depotbank zu verwalten.
Beziehung zwischen unabhängigem Vermögensverwalter (UVV) und Fonds
Grundsätzlich kann der Vermögensverwalter die Kundenanlagen auch indirekt über die angegliederte Depotbank oder direkt in eine Fondsgesellschaft investieren. Nicht selten sind unabhängige Vermögensverwalter selbst Emittenten eines Fonds. Auch hier gilt: Der Vermögensverwalter sollte die Wahl des passenden Fonds unabhängig von allfälligen Retrozessionen treffen.
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Private Banking im Vergleich