Es geht um viel Geld: In der Auffangeinrichtung BVG der Pensionskassen liegen Altersguthaben von insgesamt über 6 Milliarden Franken von über 850'000 Konten mit durchschnittlich 7’500 Franken pro Konto.
Es handelt sich um Gelder der zweiten Säule, die nach der Auflösung von Arbeitsverhältnissen – zum Beispiel im Rahmen von Stellenwechseln, Schwangerschaften oder dem Verlassen der Schweiz – verloren gingen.
Pensionskassen sind verpflichtet, die vergessenen Vermögen im Zeitraum von zwei Jahren an die Auffangeinrichtung zu überweisen. Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche Vorsorgeeinrichtung, die einen Auftrag des Bundes wahrnimmt. Sie investiert in erster Linie nach passiven Kriterien.
Die Auffangeinrichtung versucht, die Besitzer der vergessenen Vorsorgegelder zu kontaktieren – mit erstaunlich geringem Erfolg. Bei 70 Prozent der Konten konnte nichts über ihre Besitzer in Erfahrung gebracht werden. Besonders schwierig ist die Lage bei Saisonniers, die nicht mehr in der Schweiz wohnen.
Wichtig ist es deshalb, dass Sie bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses das Vorsorgegeld in die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin übermitteln. Wenn gerade keine neue Stelle in Aussicht ist, sollten Sie das Geld auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl einzahlen – im Idealfall auf ein Konto mit einer möglichst hohen Verzinsung. Der Freizügigkeitskontozins-Vergleich hilft Ihnen, ohne Aufwand die beste Verzinsung zu finden.
Falls eine Überweisung in eine andere Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto vor über zwei Jahren vergessen ging, machen Sie sich unbedingt auf die Suche nach dem verlorenen Kapital. Die Zentralstelle Zweite Säule hilft Ihnen dabei.
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