Die letzte grosse Vulkan-Eruption des isländischen Eyjafjallajökull ist Reiseveranstaltern und Touristen noch in bleibender Erinnerung. Die Aschewolken des Eyjafjallajökull hatten 2010 ein Reisechaos zur Folge und erzwangen die Stornierung einer Vielzahl von europäischen und interkontinentalen Flügen. Millionen von Flugpassagieren waren betroffen.
Island ist allgemein für seine seismischen Aktivitäten bekannt. In letzter Zeit haben die isländischen Behörden vor einer möglichen Eruption des Vulkans Bardarbunga gewarnt.
Aber auch Vulkane in anderen Ländern wie Italien, den Philippinen oder den USA - um nur einige zu nennen - haben Ausbruchspotential.
Was tun bei einer Flug-Annullierung?
Es empfiehlt sich, dass Sie im Annullierungsfall sofort die betreffenden Stellen kontaktieren: Ihre Airline, Ihr Hotel oder gegebenenfalls Ihr Reisebüro im Fall eines Reisearrangements. Je nach Fall, Vereinbarung und Art der Buchung können Sie Anspruch auf eine Umbuchung oder Entschädigung haben. Bei gebuchten Hotels ist eine Entschädigung eher unwahrscheinlich.
Falls Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich auch an diese. Je nach Fall kann es sein, dass nur die Reiseversicherung zahlt.
Achtung: Vulkan-Eruptionen häufig ausgeschlossen
Viele Reiseversicherungen versichern allgemeine Naturkatastrophen, schliessen aber bestimmte Ereignisse wie Vulkanausbrüche aus. moneyland.ch hat deshalb im Reiseversicherungsvergleich eine Filterfunktion eingeführt, die nach versicherten Ereignissen bei der Annullierungs- und Assistance-Versicherung filtern lässt, darunter auch Vulkanausbrüche und Erdbeben.
Die genauen Versicherungsbedingungen sind entscheidend. Wenn es hart auf hart kommt, können Sie nicht mit der Kulanz des Versicherers rechnen.
Beispiele für Reiseversicherungen, die Vulkanausbrüche abdecken sind die Generali Assistance, Mobiliar, die ETI-Schutzbriefe von TCS oder Intertours von Axa Winterthur. Einige Versicherungen wie die Europäische ERV bieten separate Versicherungen für Naturkatstrophen an, die speziell auf Vulkan- und andere Elementarereignisse ausgerichtet sind.
Annullierungs- und Assistance-Versicherung wegen Vulkan-Aktivitäten
Prinzipiell wird bei Reisversicherungen unterschieden zwischen Annullierungskosten- und Assistance-Versicherungen, die Sie im Paket und je nach Versicherungsgesellschaft auch einzeln abschliessen können. Annullierungskosten-Versicherungen decken dabei Ereignisse vor Antritt der Reise, Assistance-Versicherungen während der Reise.
Beispiel: Wenn Ihr Flug vor der Reise aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert wird, zahlt die Versicherung dann, wenn Sie eine entsprechende Annulierungskosten-Versicherung unter Einschluss von Vulkanausbrüchen abgeschlossen haben. Wird Ihr Flug – zum Beispiel für die Rückreise – während Ihrer Reise annulliert, ist in der Regel die Assistance-Versicherung verantwortlich.
Vulkanversicherung: Entschädigte Ereignisse im Katastrophen-Fall
Je nach abgeschlossener Versicherung sind unterschiedliche Leistungen mit enthalten. Bei der Annullierungskostenversicherung gehören Annullierungskosten und Bearbeitungsgebühren dazu.
Längst nicht alle Versicherer entschädigen entsprechende Ersatzreisen. Auch Tickets oder Eintrittskarten für eine Veranstaltung am Destinationsort werden nicht von allen Versicherungen abgedeckt. Ein Vergleich der Reiseversicherungen vor der Reise lohnt sich auf jeden Fall.
Vulkanversicherungen von Kreditkarten
Bei bestimmten Kreditkarten sind teilweise auch Reiseversicherungen mit enthalten. Diese gelten nur, wenn man einen definierten Betrag der Reisekosten mit der Karte bezahlt hat. Zudem sind die Kreditkarten-Versicherungen im Vergleich zu Reiseversicherungen häufig bescheiden ausgestattet. Lesen Sie am besten Ihre Kreditkarten-Vereinbarung oder fragen Sie direkt beim Kreditkarten-Herausgeber nach.
Bei Annullierung sofort handeln
Wichtig ist, dass Sie sich bei einer Annullierung Ihres Flugs sofort bei Ihrer Versicherung melden. Versicherungsgesellschaften zahlen ein versichertes Ereignis in der Regel nur, wenn dieses zeitig kommuniziert wird.
Ihre Moneyland-Redaktion
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