Wealth Management wird von Bank zu Bank unterschiedlich interpretiert. Manchmal wird darunter ganz einfach Vermögensverwaltung oder Anlageberatung im Private Banking verstanden.
Verbreiteter ist hingegen die Definition von Wealth Management als umfassende Finanzplanung.
Demnach bezeichnet der Begriff nicht nur die herkömmliche Vermögensverwaltung, sondern darüber hinaus diverse weitere Dienstleistungen für alle möglichen Vermögensfragen.
Im Wealth Management liegen deshalb im rechtlichen Sinn meistens mehrere Vertragsverhältnisse vor, die dem Auftragsrecht nach Obligationenrecht unterliegen.
Umfassende Finanzdienstleistungen
Wealth Management ist im umfassenden Sinn in erster Linie auch Vermögensorganisation und Vermögenskoordination. Der Wealth Manager soll also die gesamte Vermögenslage des Kunden eruieren, um anschliessend alle Vermögenswerte und –dienstleistungen neu zu organisieren und gebündelt zu koordinieren.
Zu den erweiterten und zu koordinierenden Dienstleistungen können Steuer-, Vorsorge und Nachlassplanung, Versicherungslösungen, Willensvollstreckungen, allgemeine Rechtsberatungen, Relocation- und Immobilien-Services, diverse Finanzierungen, Kunstanlagen oder das Gründen von Gesellschaften im In- und Ausland zählen.
Zentrale Dienstleistungen wie die Vermögensorganisation und -koordination sollten vom Anbieter intern abgedeckt werden, für andere Dienstleistungen wie etwa rechtliche Beratungen werden häufig externe Spezialisten hinzugezogen.
Wealth Management: Banken und Family Offices
Wealth-Management-Services werden in aller Regel nur für vermögende Kunden mit hohen Anlagebeträgen angeboten. Grössere Banken decken dabei häufig zahlreiche Dienstleistungen durch interne Spezialisten ab.
Neben Banken bieten auch bankenunabhängige Vermögensverwalter Wealth-Management-Services – gewöhnlich im Rahmen von Multi Family Offices – an.
Je nach Bedürfnis des Kunden können sich die Dienstleistungen von Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern lohnen. Hier lohnt es sich, von beiden Anbietertypen Offerten einzuholen.
Transparente Gebührenstruktur
Entschädigungen fallen üblicherweise in Form einer Mindestentschädigung oder Pauschale und von Honorarberatungsgebühren für konsultierte Spezialisten an.
Zentral sind auch im Wealth Management eine absolute Gebührentransparenz und die Freiheit von jeglichen Interessenkonflikten. Sollte ein Anbieter nicht auf Retrozessionen – also Provisionen von Drittanbietern – verzichten, muss er dies fundiert begründen können.
Bei Banken ist zusätzlich zu beachten, dass die bankinternen Produkte und Dienstleistungen auch einem externen Vergleich standhalten können. Allgemein ist dem Anleger unbedingt zu empfehlen, intransparente Anbieter zu meiden.
Immobilien
Im Rahmen des Wealth Management nehmen illiquide Vermögensverwerte, die so genannten «Non-Bankable Assets», einen wichtigen Stellenwert ein. Es handelt sich um Vermögenswerte, die nicht innert kurzer Frist in Bargeld umgewandelt werden können.
Besonders Vermögensdienstleistungen rund um Immobilien werden häufig angefragt. Eine gute Beratung bezüglich Kauf, Verkauf, Finanzierungs- und Rechtsberatungen (auch im Rahmen von Schenkungen und Erbschaften) kann viel Wert sein.
Anleger mit Immobilien haben Anbieter zu finden, welche über eine entsprechende Erfahrung verfügen und Immobiliendienstleistungen als Kernkompetenz aufführen.
Steuerberatung
Zur Vermögensoptimierung gehört bei vermögenden Anlegern eine gute Steuerberatung, die alle Vermögenswerte gesamtheitlich mit einbezieht. Hier können Einsparungen mindestens so viel Wert sein wie Vermögenserträge in der Vermögensverwaltung. Dabei sind je nach Vermögenslage komplexe steuerliche Abklärungen vonnöten, welche nicht selten auch das Know-how von ausgewiesenen Steuerexperten bedingen.
Private Banking Schweiz: zum interaktiven Vergleich