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Geld im Alltag

Probleme mit Ihrer Airline? Das müssen Sie wissen

18. August 2023 - Daniel Dreier

Informieren Sie sich in diesem Ratgeber über Ihre Rechte als Passagier im Schweizer Flugverkehr und mit Schweizer Airlines.

Verspätungen und Annullierungen von Flügen sind keine Seltenheit. Hier erklärt moneyland.ch, was Sie tun können, wenn Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt.

Welche Passagierrechte gelten in der Schweiz?

Passagierrechte gelten nicht nur für Flüge mit Schweizer Airlines. Die Schweiz teilt mit der EU, Island und Norwegen die Charta der Fluggastrechte. Diese Charta gilt für alle Flüge,

  • die in der Schweiz oder in einem EU-Land, in Island oder Norwegen starten.

  • die aus einem EU-Land, Island oder Norwegen oder von einem anderen Schweizer Flughafen in der Schweiz ankommen. 

  • die aus allen anderen Ländern in der Schweiz, einem EU-Land, Island oder Norwegen ankommen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat.

Erfüllt Ihr Flug die oben genannten Kriterien nicht, gelten die Fluggastrechte der Schweizer Fluggesellschaft nicht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fluggastrechte des Landes, aus dem Sie abfliegen oder in dem Sie landen, oder des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Mein Flug wurde annulliert. Muss mir die Airline den Flugpreis erstatten?

Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug mit einer Frist von weniger als 14 Tagen streicht, es sei denn, die Annullierung ist auf unvermeidbare Umstände zurückzuführen (beispielsweise Entscheidungen der Luftfahrtbehörden oder Unwetter).

Es gibt Höchstgrenzen für die Entschädigung. Diese Limite sind

  • der Gegenwert von 250 Euro bei Flügen bis zu 1500 km.

  • der Gegenwert von 400 Euro bei Flügen über 1500 km.

  • der Gegenwert von 600 Euro für Flüge über 3500 km von oder nach einem Land ausserhalb der EFTA und der EU.

Die Airline kann Ihnen auch einen anderen Flug zu Ihrem Zielort anbieten. Sie haben dann die Wahl, den alternativen Flug anzunehmen oder die Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Ziehen Sie die letztere Option vor, werden Ihnen bloss 50 Prozent der oben genannten Beträge erstattet, wenn

  • Ihr Zielort weniger als 1500 Kilometer entfernt ist und Sie mit dem alternativen Flug maximal 2 Stunden später als mit dem ursprünglich gebuchten Flug eingetroffen wären.

  • Ihr Zielort zwischen 1500 und 3500 Kilometer entfernt liegt und Sie mit dem alternativen Flug maximal 3 Stunden nach dem ursprünglich gebuchten Flug eingetroffen wären.

  • Ihr Zielort mehr als 3500 Kilometer entfernt ist, in einem Land ausserhalb der EFTA und der EU liegt und Sie mit dem alternativen Flug maximal 4 Stunden nach dem ursprünglich gebuchten Flug eingetroffen wären.

Wenn Sie sich für eine Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft das Geld innerhalb von 7 Tagen überweisen.

Ich habe meinen Flug verpasst, weil der Check-in-Schalter bei meiner Ankunft am Flughafen bereits geschlossen war. Bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn Sie nicht rechtzeitig eingecheckt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Einige Fluggesellschaften zeigen sich aber kulant und buchen Sie auf einen anderen Flug um – entweder ohne zusätzliche Kosten oder gegen Zahlung der Preisdifferenz zwischen dem annullierten Ticket und dem Ersatzticket. Die Fluggesellschaften sind gesetzlich jedoch nicht dazu verpflichtet.

Mein Flug hatte Verspätung. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Sie können von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen, wenn Sie mindestens 3 Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit am Zielort eintreffen. Die Entschädigungsgrenzen sind dieselben wie bei Flugannullierungen.

Muss mir die Fluggesellschaft bei einer Flugverspätung kostenlose Verpflegung und eine Unterkunft zur Verfügung stellen?

Sie haben Anspruch auf kostenlose Verpflegung in angemessener Menge auf Kosten der Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug verspätet um:

  • mehr als 2 Stunden bei Flügen bis zu 1500 Kilometer.

  • mehr als 3 Stunden bei Flügen über 1500 Kilometer.

  • mehr als 4 Stunden bei Flügen über 3500 km mit Start oder Ziel ausserhalb der EFTA oder der EU.

Erstreckt sich die Verspätung auf eine oder mehrere Nächte, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft und die Beförderung zwischen Unterkunft und Flughafen.

Ich bin körperlich behindert. Kann ich besondere Leistungen beanspruchen, wenn mein Flug verspätet ist oder annulliert wird?

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung mobilitätseingeschränkt, haben Sie und Ihre Begleitpersonen Anspruch auf besondere Leistungen. Wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist, stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterbringung (wenn eine Übernachtung oder ein längerer Aufenthalt erforderlich ist) und kostenlose Beförderung zwischen Flughafen und Hotel zu.

Mein Flug ist verspätet angekommen und ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Was kann ich tun?

Wenn die gesamte Reise als Einzelbuchung gebucht wurde, können Sie die Erstattung des vollen Ticketpreises für alle verpassten Anschlussflüge verlangen. Alternativ können Sie warten und auf einen anderen Anschlussflug umgebucht werden. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft die Kosten für eine angemessene Anzahl von Mahlzeiten während der Wartezeit sowie für Hotelübernachtungen und Hotel-Shuttle bei Wartezeiten über Nacht übernehmen. 

Wenn die Umstände, die zu der Verspätung geführt haben, ausserhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Tickets für verpasste Anschlussflüge. Sie haben jedoch Anspruch auf Ersatzflüge, Mahlzeiten und Hotelübernachtungen.

Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ein Flug überbucht war und ich nicht an Bord gehen konnte?

Ja. Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, aber entweder nicht an Bord gehen können oder auf Bitten der Airline freiwillig auf Ihre Buchung verzichten, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Für die Erstattung gelten die gleichen Grenzen wie bei Flugannullierungen.

Ich habe ein Ticket für die Business Class gebucht, musste aber in der Economy Class fliegen, weil die Fluggesellschaft überbucht war. Bekomme ich eine Erstattung?

Ja, wenn Sie in eine niedrigere Klasse zurückgestuft werden, können Sie einen Teil des Flugpreises zurückfordern. Die Höchstbeträge sind je nach Flug unterschiedlich.

  • 30 Prozent des Ticketpreises bei Flügen bis 1500 Kilometer.

  • 50 Prozent des Ticketpreises bei Flügen über 1500 Kilometer.

  • 75 Prozent des Ticketpreises bei Flügen über 3500 Kilometer in ein oder aus einem Land ausserhalb der EFTA oder der EU.

Muss ich für ein Ticket der First Class oder Business Class bezahlen, wenn mich eine Fluggesellschaft in der Business Class oder First Class befördert, weil die Economy Class überbucht ist?

Nein. Wenn eine Airline Ihnen aufgrund einer Überbuchung einen Platz in einer gehobeneren Klasse offeriert, darf sie Ihnen keinen Aufpreis auf Ihr bestehendes Ticket berechnen.

Mein Gepäck ist nach dem Einchecken beschädigt worden. Kann ich Schadenersatz verlangen?

Ja. Sofern der Schaden durch die Fluggesellschaft verursacht wurde und nicht auf einen bereits vorhandenen Mangel zurückzuführen ist, können Sie eine Entschädigung für die Kosten des Schadens verlangen, höchstens jedoch den Gegenwert von rund 1200 Schweizer Franken. Der Anspruch muss innerhalb von 7 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Mein Gepäck ist verspätet. Kann ich von der Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen?

Ja, aber nur, wenn Ihr Gepäck auf dem Hinflug zu Ihrem Zielort verspätet ankommt (nicht aber auf dem Rückflug zum Heimatflughafen). Sie können die Erstattung der Kosten für den Kauf von Kleidung, Toilettenartikeln und anderen Dingen verlangen, die Sie benötigen, während Sie auf Ihr Gepäck warten. Bewahren Sie die Quittungen für diese notwendigen Einkäufe auf, da Sie sie für die Beantragung der Entschädigung benötigen. Die Kostenerstattung ist auf einen Höchstbetrag von etwa 1200 Schweizer Franken begrenzt, darf jedoch den ungefähren Wert der zu ersetzenden Gegenstände nicht übersteigen. Sie müssen die Verspätung bei der Gepäckausgabe melden, bevor Sie den Flughafen verlassen. Nachdem Sie Ihr verspätetes Gepäck erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 21 Tagen direkt bei der Fluggesellschaft einen Erstattungsantrag stellen. Ist Ihr Gepäck mehr als 21 Tage verspätet, gelten dieselben Regeln wie bei verlorenem Gepäck.

Kann ich eine Entschädigung für verlorenes Gepäck verlangen?

Ja. Wenn das von Ihnen aufgegebene Gepäck dauerhaft verloren geht oder sich um mehr als 21 Tage verspätet, können Sie eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Werts Ihres Gepäcks verlangen (nicht in Höhe den Neupreises). Es ist jedoch hilfreich, Quittungen aufzubewahren, um den ursprünglichen Wert Ihres Gepäcks nachzuweisen. Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag von etwa 1200 Schweizer Franken begrenzt.

 

 

Wie beantrage ich eine Entschädigung?
Viele Fluggesellschaften stellen auf ihren Websites Online-Formulare zur Verfügung (zum Beispiel Swiss hier). Zudem können Sie Ihren Anspruch womöglich auch in einem Kundenservice-Center oder per Post geltend machen.
Es gibt auch private Unternehmen, die Sie gegen Bezahlung bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte unterstützen. Die Kosten sind in der Regel hoch. Der Service Air-Refund, der für Inhaber von Visa-Kredit- und Debitkarten zur Verfügung steht, verlangt beispielsweise 30 Prozent der Entschädigungssumme, die bei einem erfolgreichen Antrag ausgezahlt wird.

An wen kann ich mich wenden, wenn eine Fluggesellschaft meine Fluggastrechte missachtet?

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Fluggesellschaft ihre Pflichten in Bezug auf Ihre Fluggastrechte in der Schweiz nicht erfüllt hat, können Sie eine Beschwerde beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) online hier oder per Post an diese Adresse einreichen:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Passagierrechte
3003 Bern

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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