Atupri Comforta Opti 1
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Stationäre Versicherung Flex-Modell
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Mit Selbstbehalt
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Nur mit Atupri Mivita oder Basic
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Atupri. Abschluss nur in Verbindung mit der ambulanten Zusatzversicherung Mivita oder Basic möglich.
Freie Abteilungswahl in allen von Atupri anerkannten Spitälern in der Schweiz.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Kostenbeteiligung halbprivate Abteilung: 40 Prozent, maximal CHF 4000 pro Kalenderjahr. Private Abteilung: 50 Prozent, maximal CHF 8000 pro Kalenderjahr. Rabatt bei Vorauszahlung.
Nicht gedeckt.
Ungedeckte Kosten werden für gesunde Neugeborene übernommen (halbprivate oder private Abteilung).
Familienzimmer: CHF 50 pro Tag. Pro Geburt während maximal 5 aufeinander folgenden Tagen.
Nicht gedeckt.
Keine Leistungen.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
In Notfällen übernimmt Atupri die Kosten für Spitalaufenthalte im Ausland.
Keine Angabe.
Aufenthalt in psychiatrischen Kliniken während insgesamt maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Keine Angaben.