Banking findet immer häufiger auf dem PC oder Handy statt und immer seltener am Schalter. Das hat dazu geführt, dass Betrügerinnen und Betrüger versuchen, sich Zugang zum E-Banking von Bankkundinnen und -kunden zu verschaffen – und so Geld zu klauen. In diesem Ratgeber-Artikel vom Vergleichsdienst moneyland.ch erfahren Sie, wer im Betrugsfall für den Schaden haftet und wie Sie sich schützen können.
Wie oft kommen solche Betrugsfälle vor?
Konkrete Zahlen sind nicht bekannt. Laut dem Schweizerischen Bankenombudsman nahm die Zahl solcher Betrugsfälle in den vergangenen Jahren zu. Auch andere Marktbeobachter gehen davon aus, dass die Zahl solcher Fälle derzeit steigt.
Die Banken selbst halten sich bedeckt: Wenn sie überhaupt Auskunft geben, betonen sie in der Regel, dass es sich um Einzelfälle handle.
Haftet die Bank im Betrugsfall?
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Der Bankenombudsman schreibt dazu in einem Jahresbericht: «Eine Bank haftet in der Regel nur dann, wenn sie in schuldhafter Weise eine Vertragsverletzung begangen hat.» Insbesondere wenn Sie einen Schaden erleiden, weil Sie Ihre eigene Sorgfaltspflicht verletzen, haften Sie dafür typischerweise selbst. Wenn Sie sich beispielsweise nach der Nutzung eines öffentlichen Computers nicht aus dem E-Banking ausloggen oder wenn Sie aus Versehen Log-in-Informationen an Drittparteien preisgeben, gilt die Sorgfaltspflicht als verletzt.
Finanzdienstleister stellen sich in der Praxis häufig grundsätzlich auf den Standpunkt, dass betrügerische Transaktionen nur möglich waren, weil die Kundin oder der Kunde die eigene Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Wenn sich das jedoch nicht beweisen lässt, kann die Rechtslage von den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Beweislast abhängen, sagt Rechtsanwalt Harald Bärtschi von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu moneyland.ch: «Wenn weder die Bank noch der Kunde oder die Kundin nachweislich ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Ursache unklar ist, bleibt der Schaden möglicherweise bei der Bank hängen.»
Dabei geht es allerdings nicht um eine Haftung der Bank, sondern um einen Erfüllungsanspruch des Kunden auf Rückerstattung des ursprünglichen Kontoguthabens. Die Bank kann dieses Risiko jedoch in den AGB auf die Kundschaft überwälzen. Es kommt darum im Zweifelsfall vor allem auch darauf an, welche vertraglichen Bedingungen von Betrug betroffene Kundinnen und Kunden im Vorfeld akzeptiert haben.
Dürfen Banken die Haftung ablehnen?
In den Geschäftsbedingungen der Schweizer Banken wimmelt es nur so von Haftungsausschlüssen. Aber nicht jeder Ausschluss ist auch wirklich rechtlich gültig. Grundsätzlich kann sich ein Finanzdienstleister nicht vor der Haftung für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden drücken. Bei von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht beaufsichtigten Firmen kann ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit ebenfalls von einem Gericht als nichtig betrachtet werden. Zudem gibt es die sogenannte Ungewöhnlichkeitsregel, wonach unübliche Vertragsklauseln nicht verbindlich sind.
«Die Gerichte sind in der Schweiz hinsichtlich der Geltung der AGB recht grosszügig», gibt Rechtsexperte Bärtschi jedoch zu bedenken. Das heisst: Wenn der Haftungsausschluss in den AGB steht und nicht gegen die oben genannten Regeln verstösst, ist er wahrscheinlich gültig. Immerhin werden unklar formulierte Klauseln zugunsten der Kundinnen und Kunden interpretiert.
In welchen Fällen zeigen Banken Kulanz?
Selbst wenn der Finanzdienstleister seine Schuld am Schaden abstreitet und jegliche Haftung von sich weist, kann es sein, dass er Ihnen aus Kulanz etwas anbietet. Die Anbieter verraten nicht, wie genau bestimmt wird, ob und wie viel die Bank zahlt. Jeder Fall wird in der Regel einzeln geprüft.
Finanzdienstleister bieten teils einen höheren Kulanzbetrag, nachdem von Betrug Betroffene sich an den Bankenombudsman gewendet haben. Das zeigen Ombudsman-Berichte zu konkreten Fällen.
Was tun, wenn die Bank aus Kulanz zahlt?
Oft handelt es sich bei Kulanzzahlungen nicht um den gesamten Betrag, der aufgrund des Betrugsfalls verloren ging. Falls Sie der Meinung sind, dass die Bank in einem grösseren Umfang haften muss, und Sie allenfalls den Rechtsweg beschreiten möchten, ist Vorsicht geboten. «Man sollte keine tiefere Entschädigung akzeptieren, wenn man einen höheren Anspruch gegen die Bank durchsetzen will», sagt Bärtschi dazu. Denn der Finanzdienstleister wird nur gegen einen verbindlichen Verzicht auf den Mehrbetrag zur Kulanzzahlung bereit sein.
Kann ich mich gegen Betrug versichern?
Es gibt zwei verschiedene Versicherungen, die in Betrugsfällen nützlich sein können. Mit manchen Cyber-Versicherungen können Sie sich gegen betrügerische Transaktionen, etwa mit Kreditkarten oder im E-Banking, schützen. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie genau prüfen, welche Arten von Finanzgeschäften effektiv versichert sind. So ist beispielsweise E-Banking bei manchen Versicherungen ausgeschlossen.
Falls Sie befürchten, dass Ihre Bank im Betrugsfall unrechtmässigerweise die Haftung von sich weisen könnte, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie übernimmt zwar nicht den durch den Betrug entstandenen Schaden, aber unter Umständen die Kosten für einen Rechtsstreit, mit dem Sie sich den geschuldeten Betrag bei der Bank erkämpfen können. Auch hier gilt: Nicht alle Anbieter übernehmen alle Kosten im Zusammenhang mit solchen Betrugsfällen. Typischerweise gehören Kreditkarten- und Identitätsmissbrauch zum Bereich Internetrecht. Möglicherweise müssen Sie dafür separat eine Zusatzdeckung zur Rechtsschutzversicherung hinzufügen.
Bedenken Sie immer, dass Versicherungen schon vor dem Schadensfall abgeschlossen werden müssen. Falls bereits etwas passiert ist, zahlt eine neu abgeschlossene Versicherung nicht.
Was tun, wenn ich von Betrug betroffen bin?
Falls Sie glauben, dass eine betrügerische Transaktion auf Ihrem Konto oder mit Ihrer Kreditkarte durchgeführt wurde, sollten Sie möglichst schnell den Anbieter der entsprechenden Finanzdienstleistung kontaktieren und allenfalls den Service sperren lassen. Womöglich kann der Schaden sogar noch abgewendet werden – beispielsweise, indem die Buchung storniert wird. Viele Anbieter zeigen in solchen Fällen zudem Kulanz, selbst wenn Sie selbst für den Schaden haften.
Sofern Sie der Meinung sind, dass nicht Sie, sondern etwa Ihre Bank die Schuld für den Vorfall trägt, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Er vermittelt bei Streitfragen zwischen Schweizer Finanzinstituten und ihren Kunden und kann womöglich eine für Sie vorteilhafte Lösung erwirken, ohne dass der Rechtsweg nötig ist. Sie können Ihre Beschwerde schriftlich oder per Telefon einreichen.
Falls Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, ist es sinnvoll, sich entsprechend beraten zu lassen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie womöglich eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mich gegen Betrüger schützen?
Der vorsichtige Umgang mit sensiblen Daten ist eine wichtige Voraussetzung, um sich vor Betrug zu schützen. Betrügerinnen und Betrüger versuchen insbesondere mit dem sogenannten Phishing an Ihre Log-in- und Kreditkarten-Informationen zu kommen. Wie Sie diese Betrugsversuche erkennen und sich davor schützen können, erfahren Sie im Ratgeber-Artikel gegen Online-Betrug auf moneyland.ch. Zudem finden Sie bei uns auch eine Übersicht zu gängigen Internet-Betrugsmaschen.
Im Internet gibt es zudem Plattformen, die Auskunft zu aktuell kursierenden Betrugsversuchen geben. Dazu gehört die Website Cybercrimepolice der Kantonspolizei Zürich. Auch manche Banken, beispielsweise die Credit Suisse, bieten auf ihrer Website eine Übersicht zum Thema.
Achten Sie zudem darauf, dass die Software auf allen Geräten immer auf dem neuesten Stand ist, und verwenden Sie überall eine Antivirus-Software.
Weitere Informationen:
Schweizer Cyber-Versicherungen
Schweizer Rechtsschutz-Versicherungen
So schützen Sie sich und Ihr Geld online
Betrugsmaschen im Internet