ESG bezeichnet Bewertungskriterien für nachhaltige Anlageprodukte. Die Abkürzung steht für «Environment, Social, Governance» (englisch für «Umwelt, Soziales, Unternehmensführung»). Anhand dieser Kriterien können Wertschriften für ein nachhaltiges Anlageportfolio ausgewählt oder davon ausgeschlossen werden.
Es gibt keine einheitliche Definition oder Gewichtung der ESG-Kriterien. Verschiedene Finanzinstitute haben ihre eigenen Systeme entwickelt.
Typische Kriterien im Bereich Umwelt:
- Umweltverschmutzung (zum Beispiel CO2-Ausstoss)
- Energie- und Ressourcenverbrauch (zum Beispiel seltene Rohstoffe)
- Abfallproduktion
- Entsorgungspraxis
- Umgang mit Tieren
Typische Kriterien im Bereich Soziales:
- Gesundheit und Sicherheit der Angestellten
- Jobsicherheit
- Spenden und gemeinnütziges Engagement (zum Beispiel Freiwilligenarbeit)
- Umgang mit Menschenrechten (zum Beispiel Kinderarbeit)
- Diversität
- Lohngleichheit
Typische Kriterien im Bereich Unternehmensführung:
- Illegale Geschäftspraktiken (zum Beispiel Kartellabsprachen)
- Transparenz der Buchhaltung
- Mitspracherecht der Anlegerinnen und Anleger bei wichtigen Entscheidungen
- Aufsichtsstrukturen
- Interessenkonflikte
- Einfluss von und auf Politik
- Risikomanagement
Bei vielen als nachhaltig vermarkteten Produkten kommen nur bestimmte ESG-Kriterien zum Tragen. So kann es beispielsweise sein, dass sich ein Nachhaltigkeitsfonds vor allem auf Umweltthemen fokussiert, ohne dass die Lohnschere innerhalb eines Unternehmens berücksichtigt wird.
Banken haben für die Erarbeitung und Überprüfung von ESG-Bewertungen meistens Partnerfirmen. In der Schweiz ist beispielsweise Inrate ein etablierter Anbieter von solchen Ratings. In den USA werden oft ESG-Ratings der Morgan-Stanley-Tochter MSCI berücksichtigt. MSCI ist zudem ein Herausgeber von Indizes für nachhaltige Exchange Traded Funds (ETF), die ebenfalls auf den eigenen ESG-Kriterien basieren.
Viele Anbieter von ESG-Ratings argumentieren, dass sie nicht nur ethische Faktoren bewerten – sondern dass damit auch finanzielle Risiken verbunden sind. Zum Beispiel: Unethisches Verhalten hat dem Volkswagen-Konzern im Dieselskandal Mehrkosten in Milliardenhöhe verursacht. Demnach kann die Berücksichtigung von ESG-Kriterien auch ein Weg sein, unnötige Risiken zu vermeiden.
Weitere Informationen:
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