Guten Tag
Wenn Sie unverschuldet sind, dass heisst eine andere Person für den Unfall verantwortlich ist, muss die Auto-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen.
Dazu gehört auch eine Entschädigung für die Kosten eines Ersatzwagens. Aber: Die Kosten für einen Ersatzwagen erhalten Sie nur dann zurückerstattet, wenn Sie das Ersatzauto wirklich brauchen und das auch nachweisen können. Zum Beispiel weil Sie das Auto benötigen, um zur Arbeit zu fahren. Bei Unklarheiten fragen Sie am besten so rasch als möglich bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nach.
Etwas anders würde die Lage ausschauen, wenn Sie selbst den Unfall verursacht hätten. Dann müssten Sie Ihre eigene Autoversicherung fragen, ob diese für ein Ersatzauto aufkommt. Je nach Versicherung können solche Zusatzdeckungen möglich sein.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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