Freizügigkeitsgelder bei Rückzug aus Schweiz nach Deutschland

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  • BenutzernameTimo
  • OrtZürich
  • Status Member
  • Registriert seit07.08.18
  • Beiträge1

Hallo zusammen,

ich bin aktuell 35 Jahre alt und werde in Kürze beruflich zurück nach Deutschland ziehen und dort einen Job beginnen. Meine Situation ist wie folgt: 

- Vorsorgeguthaben von ca. 45k CHF
- Ende Arbeitsverhältnis in der Schweiz: 31.10.18
- Start neue Arbeitsverhältnis in Deutschland: 1.1.19
- Säule 3a ca. 40k CHF

Nun habe ich folgende Fragen:

1. Ich würde gerne mein Vorsorgeguthaben der Säule 2 in einem Freizügigkeitsdepot anlegen in ETFs. Welche Anbieter eignen sich hier am besten hinsichtlich Gebühren? Ich habe leider keine konkreten Informationen finden können, ebenso wenig wie auf den Websiten der Anbieter. Dort finde ich nichts zu einem Depot, in welchem man z.B. 70% in ETFs investieren kann und die restlichen 30% in Cash dort hat.

2. Was geschieht mit meinem Guthaben in der Säule 3a? Ist es richtig, dass ich dieses auszahlen lassen kann, wenn ich mich in der Schweiz abmelde? Ist es bedenklich, wenn ich nun meine Gelder der Säule 3a von Zürich noch in den Kanton Schwyz zügle, um Steuern zu sparen, d.h. wie reagieren die Banken?

3. Gibt es durch die zwei Monate der "Arbeitslosigkeit" (auf welcher ich in Südostasien reisen werde) Probleme mit dem Freizügigkeitskonto oder dem Versicherungsschutz?

Ich weiß: es sind viele Fragen. Mir würden auch schon Links und Tipps reichen, wo ich mich bzgl. diesen Themen aufschlauen könnte.

Besten Dank,
Timo

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4079

Guten Tag

Ihre erste Frage:
Viele Vorsorgefonds sind nicht nur für die dritte Säule, sondern auch die zweite Säule (berufliche Vorsorge) zugelassen. Eine Übersicht über einige relevante Fonds - darunter auch passive - finden Sie hier: https://www.moneyland.ch/de/vorsorgefonds-vergleich.

Übrigens können Sie in Ausnahmefällen bei einer definitiven Ausreise in die EU auch die Freizügigkeitsgelder vorzeitig beziehen. Mehr dazu in diesem Forumsbeitrag: Freizügigkeitskonto Bezug Ausland.

Ihre zweite Frage:
Das ist korrekt, Sie können sich die 3a-Gelder bei einer definitiven Ausreise oder Rückkehr in Ihr Heimatland auszahlen lassen. Im Kanton Schwyz sind die relevanten Quellensteuer tatsächlich tiefer. Relevant ist dabei der Sitz der 3a-Stiftung.

Beachten Sie allerdings, dass viele Stiftungen mit Sitz in Schwyz höhere ausserordentliche Gebühren für die 3a-Auflösung im Fall einer Ausreise verlangen. Bei kleineren 3a-Beträgen könnten die höheren Auflösegebühren die möglichen Einsparungen bezüglich Quellensteuern wieder aufheben.

Klären Sie also im Voraus die genauen Gebühren und Steuern für Ihr Profil beim bestehenden und bei einem möglichen neuen 3a-Anbieter mit Sitz im Kanton Schwyz ab, bevor Sie einen allfälligen Wechsel vollziehen.

Ihre dritte Frage:
Bezüglich Versicherungsschutz: Meinen Sie hier die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers? Nach Austritt ist diese in der Regel noch einen Monat gültig. 

Beste Grüsse vom Moneyguru

 
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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Vielen Dank für das kurze informelle Gespräch, was schon mal sehr hilfreich war. Meine zweite Frage sollte ich schriftlich stellen.

Ausgangsposition: Deutsche Staatsbürgerin

Mir steht nach der Trennung, die gerade vollzogen wird, die Hälfte der Pensionskasse meiner Partnerin zu. Ich bin in der Schweiz schon pensioniert, besitze jedoch kein eigenes Vorsorgekonto. D.h. mein Anteil würde auf ein von mir gewähltes Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Ich werde nach der Trennung und der Klärung der Finanzen die Schweiz für immer verlassen und möchte das mir zustehende Geld bar ausgezahlt bekommen, da es die Basis für einen Neustart in Deutschland bedeutet.

Wie muss ich da vorgehen und wie lange dauert der Prozess?

Welches Freizügigkeitskonto würden Sie empfehlen, um möglichst wenig Kosten zu verursachen? 

 Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge187

Nach der Pensionierung wird das Pensionskassenkapital (wenn ein entsprechender Kapitalbezug möglich ist) in der Regel direkt ausgezahlt. Dann wäre auch kein Freizügigkeitskonto nötig. In diesem Szenario fällt eine Kapitalauszahlungssteuer (Spezialsteuer für Vorsorgekapitalien) an. Diese variiert je nach Wohnort.

Ihr Fall scheint etwas komplizierter zu sein. Am besten fragen Sie Ihre Pensionskasse nach dem genaueren Vorgehen.

Falls das Geld trotzdem auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird, und erst nach Ihrer Ausreise nach Deutschland aufgelöst wird, ist die Quellensteuer relevant. Diese ist z.B. im Kanton Schwyz tief. Allerdings verlangen die Stiftungen mit Sitz in Schwyz häufig höhere Gebühren für den Auszahlungsgrund einer Ausreise. Ein Abgleich dieser Gebühren mit den möglichen Ersparnissen durch die Quellensteuer ist also nötig, um das optimale Freizügigkeitskonto zu eruieren. Die Gebühren können im Freizügigkeitskonto-Vergleich von moneyland.ch auf den Info-Seiten nachgeschaut werden.

 

 
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  • Benutzernamedevvok
  • Status Member
  • Registriert seit22.02.20
  • Beiträge2

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich würde mich um die Beantwortung folgender Fragen freuen:

Ich habe jetzt für 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet (Kanton SG) und würde Ende des Jahres zurück nach Deutschland ziehen. Ich würde mein angespartes Kapital in der Säule 2a gerne in ein Freizügigkeitsdepot einzahlen. Es könnte sein, dass ich in 2-3 Jahren in die Schweiz zurückkomme und hier erneut beruflich tätig sein werde. 

Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Depot?

- Muss es aufgelöst werden (inklusive allfälliger Gebühren wie Rücknahmeabschlag?) und der entsprechende Gegenwert wird dann in die neue Pensionskasse transferiert?

- Oder kann es belassen werden?

Bei ersterem Fall wäre daher ein Übertrag auf ein Konto sinnvoller, da der Anlagehorizont hier zu gering wäre.

Bei zweiterem Fall würde ich das Kapital gerne bis Rentenantritt (Anlagehorizont < 30 Jahre) belassen, daher hätte ich mich für einen passiven, thesaurierenden, auf ETF basierenden Vorsorgefond mit möglichst geringen Gebühren (TER, Abschläge) entschieden, wegen der möglichen Quellensteuer dann bei Wohnsitz in Deutschland möglichst im Kanton Schwyz. Zusätzlich halte ich mehr von Investitionen in den nordamerikanischen Markt gegenüber dem Schweizer Markt.

Dazu folgende Fragen:

1) Ist das schweizerische Freizügigkeitsdepot und allfällige Kapitalgewinne in der deutschen Steuererklärung bei einem alleinigen Wohnsitz in Deutschland anzugeben und daher steuerlich relevant, auch wenn dies in der Schweiz nicht der Fall ist? Bei Kursgewinnen in Deutschland müssen diese ja (abzüglich Freibeträgen) normal versteuert werden.

2) Bzgl. der gerade skizzierten Wunschvorstellung, welcher Fond wäre empfehlenswerter?

SZKB INDEXANLAGEN KAPITALGEWINN V --> Kanton Schwyz, Verwaltungskommision 0,35% (also am ehesten TER), allerdings Ausgabe-/Rücknahmeabschlag 2%, Deutlich mehr amerikanische Positionen (ggf. höhere Stempelsteuer?)

vs.

Swisscanto (CH) IPF III Vorsorge Fonds 95 Passiv VT CHF --> Kanton Zürich (wohl hohe Quellensteuer), Verwaltungskommision 0.38%, Ausgabespesen  0.10% Rücknahmespesen 0.09% (--> geringer als oben).

3) Gibt es Depotführungsgebühren, wenn ich keinen Schweizer-Wohnsitz mehr habe? Oder sollte ich diese entsprechend bei den Banken anfragen.

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge187

Wenn Sie in einigen Jahren wieder eine neue Pensionskasse haben, müssen die Gelder auf Freizügigkeitskonten wieder in die Pensionskasse einzahlen.

Wenn Sie also bis dahin auf Nummer sicher gehen möchten, wären Sie also mit einem gewöhnlichen Freizügigkeitskonto trotz geringer Zinsen wahrscheinlich sicherer bedient als mit einem Fonds. Da die Aktienmärkte momentan ja sehr labil sind, ist der Ausgang in ein paar Jahren ungewiss.

Eine Alternative ist die Auffangeinrichtung BVG: https://web.aeis.ch.

Zu den Fonds: 2% Ausgabe- und Rücknahmegebühren klingt eindeutig überrissen. Vor allem wenn Sie dann das Geld nur ein paar Jahre im Fonds haben sollten.

Deutsche Steuern: Am besten mal in Deutschland beim Steueramt nachfragen.

Depotführungsgebühren hängen ganz von den Vorsorgefonds-Anbieter ab. Einige Banken verlangen zusätzliche Depotgebühren auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausländer mit Wohnsitz in Ausland sind vor allem dann bei der endgültigen Auszahlung (ins Ausland) benachteiligt, manche Stiftungen verlangen sehr hohe Gebühren für die Auszahlung.

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