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Freizügigkeitskonto müssen Sie erst dann eröffnen, wenn Sie Ihr Freizügigkeitsvermögen nicht mehr bei Ihrer Pensionskasse deponieren können. Zum Beispiel dann, wenn Sie nicht mehr angestellt sind oder in ein EU- oder EFTA-Land ausreisen. Im Fall einer Ausreise in ein Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Land können Sie sich das ganze PK-Vermögen auszahlen lassen. Im Fall einer Reise in ein EU- oder EFTA-Land müssen Sie den obligatorischen Teil Ihrer Freizügigkeitsgelder in der Regel auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto belassen.
Tatsächlich kann es sich dann unter Umständen lohnen, ein Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung mit Sitz in einem Kanton mit einem geringen Quellensteuer-Satz zu eröffnen. Andernfalls sind andere Kriterien wie Zinsen und allfällige Kosten im Fall einer (frühzeitigen) Konto-Auflösung wichtiger.
Beispiel für einen solchen steuergünstigen Kanton ist Schwyz. Im Freizügigkeitskonto-Vergleich können Sie dafür den Kanton "Schwyz" auswählen. Es werden Ihnen anschliessend Anbieter mit Sitz im Kanton Schwyz angezeigt.
Wichtig: Bei vielen - allerdings nicht allen - Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer oft zurückgefordert werden. Sofern Sie bei einem privatrechtlichen Unternehmen angestellt waren (also nicht beim Staat). Dann ist die Wahl des Kantons weniger wichtig. Beispiele für solche Länder: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, USA, Russland. In solchen Fällen ist die Wahl des Kantons der Stiftung also weniger wichtig, weil die Quellensteuer zurückgezahlt werden kann.
Beachten Sie ausserdem, dass für den Auflösungsgrund einer Ausreise aus der Schweiz je nach Anbieter zum Teil hohe Kosten anfallen können. Diese müssten Sie ebenfalls in Ihre Kostenrechnung mit einbeziehen bzw. einen Anbieter wählen, welche auch im Fall einer Ausreise keine hohen Gebühren verlangt.
Eine Kostenübersicht finden Sie im Freizügigkeitskonto-Vergleich auf moneyland.ch auf der Resultatseite beziehungsweise den Info-Seiten der einzelnen Freizügigkeitskonten.
Zusammengefasst können im Fall einer definitiven Ausreise folgende Faktoren bei der Wahl eines Freizügigkeitskontos wichtig sein:
1. Je nach Land: Quellensteuer des Kanton, in dem die Freizügigkeitsstiftung ihren Sitz hat. Allerdings nur in Ländern und Situationen, wo Sie die Quellensteuer nicht zurückfordern können.
2. Kosten im Fall einer entsprechenden Auszahlung ins Ausland.
3. Zinssatz des Freizügigkeitskontos oder Kosten der Vorsorgelösung.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Freizügigkeitskonto-Vergleich
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