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In den meisten Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen (mit Ausnahme der so genannten GUSTAVO-Kantone, weitere Informationen dazu und zu Gebäudeversicherungen finden sich hier). Die Grundversicherung eines Gebäudes beim kantonalen Gebäudeversicherer ist obligatorisch.
Je nach Art des Wasserschadens ist dieser in der Grundversicherung einbegriffen oder nicht: Durch Überschwemmung verursachte Schäden deckt die Grundversicherung in der Regel, sofern sie infolge von Niederschlägen entstanden sind. Andere Wasserschäden wie Leitungsbrüche deckt die Grundversicherung meistens nicht.
Risiken, die von der kantonalen Grundversicherung gedeckt werden, können Sie in der Regel nicht als «erstes Risiko» versichern. Anders sieht es aus, wenn Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen oder das Gebäude in einem Kanton liegt, in dem es keine obligatorische Gebäudeversicherung gibt.
Es gibt private Versicherer, die Gebäudeversicherungen auf «erstes Risiko» anbieten. In diesem Fall können Sie auf bestimmte Risiken separate Versicherungssummen abschliessen. Der Versicherer bezahlt dann den ganzen Schaden, auch wenn Sie unterversichert sind.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen:
Gebäudeversicherungen in der Schweiz
Was ist eine Erstrisikoversicherung?