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Versicherungen

Gebäudeversicherungen in der Schweiz

22. November 2023 - Daniel Dreier

Sind Sie Eigenheim-Besitzer oder Vermieter? Dann profitieren Sie jetzt von wissenswerten Informationen rund um Schweizer Gebäudeversicherungen.

In der Schweiz sind die meisten Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden wie Sturmwind oder Hagel versichert.

Versicherungsnehmer ist grundsätzlich der Hauseigentümer. Als Mieter müssen also nicht Sie, sondern Ihr Vermieter die Prämien der Gebäudeversicherung bezahlen. Stockwerkeigentümer kommen in der Regel gemeinsam für die Prämien auf.

19 der 26 Schweizer Kantone haben eine kantonale Monopolversicherung, bei der jedes Gebäude obligatorisch versichert werden muss. Ausgenommen sind die sieben so genannten «GUSTAVO-Kantone».

Gebäudeversicherungen in GUSTAVO-Kantonen

Mit dem Kürzel GUSTAVO sind die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden gemeint. Diese Kantone haben keinen kantonalen Monopolversicherer.

Die GUSTAVO-Kantone lassen sich wiederum in zwei Gruppen unterteilen: In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden muss zwingend eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden bei einem Privatversicherer abgeschlossen werden.

In den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden ist es den Eigentümern überlassen, ob sie eine Gebäudeversicherung abschliessen oder nicht. Ausnahme: Gebäude in der Gemeinde Oberegg des Kantons Appenzell Innerrhoden müssen zwingend bei der Gebäudeassekuranz des Bezirks Oberegg gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.

Was ist versichert?

Die obligatorische Grundversicherung schützt vor Elementarereignissen wie Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Felssturz und Erdrutsch. Aber aufgepasst: diese Begriffe sind oftmals enger definiert, als es der Laie annehmen würde.

So versteht die Berner Gebäudeversicherung unter Sturmwind einen «Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h (im Zehnminutenmittel), der auch in der Umgebung zahlreiche weitere Gebäude beschädigt». Wenn folglich eine Windböe Ihren Sonnenstoren beschädigt, heisst dies noch nicht unbedingt, dass der Schaden vom Versicherer getragen wird.

Ausgeschlossen von der kantonalen Grundversicherung sind im Allgemeinen Elementarschäden, die nicht infolge «Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit» entstanden sind. Auch voraussehbare Schäden, welche verhindert werden können, tragen die kantonalen Gebäudeversicherer nicht. Die Gebäudeversicherung entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht.

Wasserschäden sind nicht immer gedeckt

Wasserschäden werden nur dann von der kantonalen Gebäudeversicherung übernommen, wenn es sich um Überschwemmungen handelt, die durch Niederschläge verursacht wurden.

Schäden wie Leitungsbrüche oder Wasserschäden verursacht durch undichte Dächer und Wände werden nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung bezahlt. Auch Wasserschäden durch Grundwasser werden von der Grundversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Viele Kantone bieten jedoch eine Zusatzversicherung im Bereich Wasserschaden an. Im Kanton Baselland beispielsweise können Sie ein Gebäude im Rahmen der zusätzlichen Wasserschadenversicherung unter anderem gegen Wasserschäden infolge von undichten Leitungen und Dächern versichern. Zusatzversicherungen können auch bei Privatversicherern abgeschlossen werden.

Nicht alle Objekte sind versichert

Auch wenn ein Risiko eintrifft, gegen das Sie versichert sind, kann es sein, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht trägt. Dies ist der Fall, wenn das beschädigte oder zerstörte Objekt nicht zum Gebäude gezählt wird.

Fahnenstangen, Gehwege, Stützmauern, Schwimmbecken oder Umzäunungen im Garten werden von den kantonalen Grundversicherungen in der Regel nicht erfasst. Sie sind nur mitversichert, wenn sie freiwillig im Schätzungsprotokoll aufgeführt werden oder wenn Sie zusätzlich eine Umgebungsversicherung abschliessen. Die Aargauische Gebäudeversicherung beispielsweise bietet dafür eine freiwillige Zusatzversicherung an.

Auch bei Bauteilen in oder am Gebäude ist im Einzelfall nicht immer offensichtlich, was zum Gebäude gehört und was nicht. Während Blitzschutzanlagen und in die Decke eingebaute Beleuchtungskörper versichert sind, werden Schäden an Alarmanlagen von den kantonalen Monopolversicherern nicht immer getragen.

In jedem Fall können Sie eine Umgebungsversicherung bei einem Privatversicherer abschliessen. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, ist es ratsam, in den Abgrenzungsrichtlinien der Grundversicherung nachzusehen, welche Bauteile bereits versichert sind.

Hausrat ist nicht gebäudeversichert

Beachten Sie auch, dass die Gebäudeversicherung eine Hausratversicherung nicht ersetzt. Für bewegliche Privatsachen wie Möbel in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Jedoch kann es sich auch hier lohnen, in den entsprechenden Abgrenzungsrichtlinien nachzuschauen. Beispiel: Während im Kanton Zürich die Waschkücheneinrichtungen in der Gebäudeversicherung inbegriffen ist, wird sie im Kanton Freiburg ausgeschlossen und sollte in den Hausrat aufgenommen werden.

Markante kantonale Unterschiede

In den 19 Kantonen mit Monopolversicherer deckt die Gebäudeversicherung Feuer- und Elementarschäden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Gebäudeversicherung.

Die genauen Bestimmungen über die Gebäudeversicherungen variieren aber von Kanton zu Kanton und manifestieren sich neben den unterschiedlichen Prämienhöhen auch in zahlreichen weiteren Punkten.

Ein Beispiel dafür ist der minimale Gebäudewert. Liegt der Wert eines Gebäudes darunter, so besteht keine Versicherungspflicht. Im Kanton Zürich beträgt er 5'000 Franken, im Kanton Thurgau 10'000 Franken und im Kanton Appenzell-Ausserrhoden werden alle Gebäude mit einem Wert unter 15'000 Franken nicht von der Versicherungspflicht erfasst.

Auch im Umfang der versicherten Einrichtungen kann es Unterschiede geben. So sind Briefkästen in manchen Kantonen inbegriffen in der Gebäudeversicherung. Andere Kantone unterscheiden zwischen Briefkästen, die «fest am Gebäude» und solchen, die «vom Gebäude getrennt» sind. Letztere umfasst die Gebäudeversicherung nicht immer.

Unterschiedliche Selbstbehalte

Auch hinsichtlich der Selbstbehalte gibt es Differenzen zwischen den kantonalen Monopolversicherern. Die Zürcher Gebäudeversicherung kennt einen Selbstbehalt von 500 Franken pro Schaden. Im Kanton Aargau kommt ein Selbstbehalt von 300 Franken pro Ereignis und Gebäude zum Zug, wobei Gebäude mit «erhöhtem Schadenrisiko» mit einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadensumme belastet werden können.

In Bern beträgt der Selbstbehalt für Elementarschäden 10 Prozent der Schadenssumme (minimal 100, maximal 1000 Franken) pro Ereignis und Gebäude, für Feuerschäden gibt es keinen Selbstbehalt. Im Kanton Baselland gibt es gar keine Selbstbehalte.

Prämien im Schweizer Vergleich

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen Faktoren ab. Massgeblich ist die Versicherungssumme, welche in der Regel dem Neuwert des Gebäudes entspricht und vom Versicherer geschätzt wird. Je höher der Gebäudewert, desto teurer ist folglich die Prämie.

Weitere Kriterien für die Prämienhöhe sind der Standort und der Gebäudetyp. Brennbare Bausubstanzen und eine überdurchschnittlich starke Gefährdung durch Naturgefahren können die Prämien nach oben treiben. Beispiel: Eine stark exponierte Lage an einem Berghang mit Lawinenrisiko kann zu höheren Prämien führen.

Auch der Zweck des Gebäudes ist prämienrelevant. Für ein Wohnhaus zahlen Sie nicht die gleich hohe Prämie wie für ein Gebäude der chemischen Industrie.

Wenn Sie in einem GUSTAVO-Kanton wohnen, können Sie sowohl die obligatorische Grund- als auch eine freiwillige Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer abschliessen. Zwischen kantonalen und privaten Versicherern kann es erhebliche Preisdifferenzen geben. Im Durchschnitt verlangen Privatversicherer etwas höhere Prämien als die kantonalen Monopolversicherer.

Zwischen den privaten Versicherern sind die Prämienunterschiede ebenfalls markant. Fordern Sie mehrere Offerten an. Vergleichen Sie neben den Prämienhöhen auch die Leistungen der Privatversicherer – die Unterschiede sind grösser als jene zwischen den kantonalen Versicherungen.

Weiterführende Informationen:
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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