Guten Tag
Wenn Sie herausfinden könnten, wer der Verursacher des Schadens war, müsste der Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung zahlen. Wenn diese Option nicht besteht, gäbe es unter Umständen die folgenden Möglichkeiten:
1. Diskutieren Sie die Situation mit dem Veranstalter oder Auftraggeber. Manche Veranstalter haben eine Versicherung für den Event abgeschlossen, die unter Umständen auch Geräte und Gegenstände von Personal und (freiwilligen) Mitarbeitenden abdeckt.
2. Gewöhnliche Hausratversicherungen decken solche Schäden auswärts in der Regel nicht ab (auch nicht mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts). Es gibt jedoch Hausratversicherungen mit speziellen Deckungen. Zur Sicherheit können Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen.
3. Spezial-Versicherungen. Es gibt die Möglichkeit von speziellen Kamera-Versicherungen. Diese sind aber relativ teuer. Das gilt auch für so genannte Wertsachenversicherungen, die Sie bei vielen Schweizer Versicherern zusätzlich zur Hausratversicherung abschliessen können. Solche Wertsachenversicherungen (die auch Kameras usw. versichern können) lohnen sich in der Regel erst für teure Objekte im Wert von mehreren Tausend Franken. Eine nachträgliche Versicherung würde Ihren Schaden aber auch nicht decken, da der Schadenfall bereits eingetreten ist.
4. Falls Sie Ihre Kamera mit einer Kreditkarte bezahlt haben, lohnt sich ein Blick auf die Leistungen Ihrer Kreditkarte. Manche Schweizer Kreditkarten beinhalten eine Einkaufsversicherung, die auch gegen Beschädigung versichert. In der Regel aber nur für eine begrenzte Zeitdauer nach dem Kauf (zum Beispiel 90 Tage).
5. Falls Sie eine gültige Garantie für Ihre Kamera haben, können Sie auch beim Hersteller nachfragen, ob dieser in die Bresche springt. Das ist aber vermutlich nur dann der Fall, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Defekte der Kamera (auch) auf technische Mängel zurückzuführen sind.
Beste Grüsse vom Moneyguru