Die meisten Krankenversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zusatzkrankenversicherung sistieren zu lassen, wenn Sie sich vorübergehend länger als 3 Monate im Ausland aufhalten. Dies ist sinnvoll, da der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle im Ausland in der Regel auf eine maximale Reisedauer von 3 Monaten begrenzt ist. Während dieser Zeit zahlen Sie eine deutlich niedrigere Prämie (z. B. 10% Ihrer regulären Versicherungsprämie).
Wenden Sie sich einfach an Ihren Versicherer und bitten Sie ihn, Ihre Versicherung für diesen Zeitraum sistieren zu lassen.
Es ist sinnvoll, Ihre Zusatzkrankenversicherung sistieren zu lassen, wenn Sie sie nicht verlieren wollen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder Ihres Gesundheitszustands Schwierigkeiten hätten, eine ähnliche Versicherung abzuschließen.
Wenn Sie Ihre Krankenzusatzversicherung definitiv kündigen möchten, sind Sie an die vertraglich vereinbarte Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist gebunden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, können (und müssen) Sie Ihre Versicherung sofort kündigen. Denn der Wohnsitz in der Schweiz ist Voraussetzung dafür, dass Sie in der schweizerischen Krankenzusatzversicherung versichert bleiben. Eine Ausnahme bilden die internationalen Krankenversicherungen.
Weiterführende Informationen:
Zusatzversicherung: wie kündigen?