Während die Krankenkassen in der Grundversicherung alle möglichen Schweizer Kunden aufnehmen müssen, haben sie in der Zusatzversicherung die Wahl, Vorbehalte anzumelden oder Kundinnen oder Kunden je nach Risikoprofil abzulehnen.
Während Schweizerinnen und Schweizer in der Grundversicherung bei der Krankenkassen-Wahl völlig frei sind, ist die Wahlfreiheit in der ambulanten und stationären Zusatzversicherung je nach Alter, Wohnort, Geschlecht, persönlicher Krankheitsgeschichte und Situation begrenzt.
Kündigung nur mit Aufnahme-Bestätigung
Es ist deshalb wichtig, dass Sie die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung erst dann vornehmen, wenn Sie bereits eine Aufnahme bei einer anderen Zusatzversicherung bestätigt erhalten haben. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie weiterhin zusatzversichert bleiben und nur den Anbieter oder das Produkt wechseln möchten.
Zusatzversicherung: Vertragsdauer
Auch bei der Kündigung gibt es gegenüber der Grundversicherung Unterschiede. Die Mindestvertragsdauer beträgt in aller Regel mindestens ein Jahr. Manche Krankenkassen bieten auch mehrjährige Verträge mit der Gegenleistung eines Prämienrabatts an.
Kündigungsfristen in der Zusatzversicherung
Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten einjährigen Zusatzversicherung-Verträgen 3 Monate, bei einigen auch 6 Monate jeweils auf Ende des Kalenderjahres. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Frühzeitige Kündigung bei Prämienerhöhung
Spezielle Fristen kommen im Fall einer Prämienerhöhung zur Anwendung.
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämien auf Anfang des Kalenderjahrs erhöht, so können Sie kurzfristig kündigen. Bei einigen Versicherungen haben Sie für die schriftliche Kündigung bis Ende Jahr Zeit, bei anderen nur bis Ende November oder bis zu einem Monat nach der Ankündigung der Prämienänderung.
Eine ausserordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse in eine teurere Altersstufe gelangen.
Eine frühzeitige Kündigung ist jedoch nicht möglich, wenn Sie eine höhere Prämie zahlen müssen aufgrund einer neuen Wohnadresse oder eines wegfallenden Schadenfreiheitsrabatts.
Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse haben – zum Beispiel eine Zahnzusatz- und eine Spitalzusatzversicherung – so gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienänderung betroffene Versicherung künden, bei anderen alle Zusatzverträge gleichzeitig.
Frühzeitige Kündigung im Schadenfall
Auch im Schadenfall gibt es die Möglichkeit, bis zur erfolgten Geldleistung der Zusatzversicherung zu künden. Beachten Sie, dass es in diesem Fall aber schwierig sein könnte, eine neue Zusatzversicherung zu finden, die Sie aufnimmt.
Im ersten Jahr müssen Sie die Prämie bei einjährigen Verträgen häufig trotzdem noch bis Ende Jahr begleichen.
Kündigungsfristen der Krankenkassen
Krankenkassen-Zusatzversicherungen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende Jahr (also bis spätestens Ende September): Agrisano, Aquilana, Atupri, Concordia, CSS, EGK, Galenos (Kündigungsmöglichkeit auch auf Ende Juni), Helsana, Klug, KPT, ÖKK, Rhenusana, Sanitas, Sodalis, Swica, Visana, Sympany.
Krankenkassen-Zusatzversicherungen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende Jahr (also bis spätestens Ende Juni): Assura, Groupe Mutuel.
Weiterführende Informationen:
Wie Krankenkasse kündigen?
Ambulante Zusatzversicherungen im Vergleich
Spital-Zusatzversicherungen im Vergleich
Obligatorische Krankenkasse im Vergleich